"Eine Abzocke"

Trotz Vignette – Mann muss 120 Euro Mautstrafe zahlen

Peter G. (59) hat die digitale Vignette. Er vergaß im Zuge seines Umzugs online sein neues Kennzeichen auf der Asfinag-Seite einzutragen – abgestraft!
Erich Wessely
13.03.2025, 05:15

Peter G. (59) wohnt nun seit November 2023 in Krems: "Ich bin 2023 von Purkersdorf (Kennzeichen PL) nach Krems-Stadt (Kennzeichen KS) gezogen. Ich habe, wie gesetzlich vorgeschrieben, 2023 sofort bei der Gemeinde Krems meinen neuen Wohnort angemeldet und am selben Tag auch meinen Pkw und Anhänger auf den neuen Wohnort umgemeldet, dies verursacht natürlich schon einiges an Kosten."

Kurze Zeit nach dem Wohnortwechsel bekam er "sehr prompt" von der Asfinag einen Brief mit einer 120-Euro-Ersatzmaut-Strafe zugesandt: "Ich wunderte mich sehr, da ich ja die digitale Vignette habe und somit kein Problem sah. Dann erst dämmerte es mir, dass ich vergessen habe, online mein neues Kennzeichen auf der Asfinag-Seite einzutragen. Das hatte ich im Umzugsstress einfach vergessen." Laut dem Schreiben war der Lenker auf der A1 beim Knoten St. Pölten-Böheimkirchen im Dezember 2023 ohne gültiger Vignette unterwegs gewesen.

"Es gab kein Erbarmen"

Nach Erhalt des Schreibens von der Asfinag habe er das sofort erledigt, "und musste dann noch 18 Euro dafür bezahlen". "Ich habe dann mit der Asfinag-Hotline telefoniert und meine missliche Situation geschildert, aber es gab kein Erbarmen. Mir wurde sofort gesagt: 'Sie müssen die 120 Euro trotzdem zahlen!'", zeigt sich G. verärgert. "Also ich finde dieses System wirklich sehr, sehr kundenunfreundlich, ich habe einfach im Umzugsstress vergessen, das Kennzeichen sofort online anzupassen."

In der Zahlungsaufforderung heißt es seitens der Asfinag: "Sehr geehrte/r Zulassungsbesitzer/in, das auf Sie zugelassene Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen KS- (...) wurde auf dem österreichischen mautpflichtigen Straßennetz von einer automatischen Vignettenkontrolle erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde. Für diesen Fall sieht das Bundesstraßen-Mautgesetz in Verbindung mit der Mautordnung eine Ersatzmaut in Höhe von 120 EUR vor."

Auch der Gang zum Verwaltungsgericht in St. Pölten vor wenigen Tagen half nichts – die Strafe bleibt: "Nun sind auch noch die Verwaltungskosten dazugekommen."

Der Betroffene möchte nun eine Änderung erwirken, spricht von Abzockmethoden und hat einen Vorschlag: "Wenn man von der Asfinag den Brief mit der Ersatzmaut bekommt, dass es eine Frist z.B. von einer Woche gibt, um bei einem eventuellen Kennzeichenwechsel nachzubessern und man nicht gleich zahlen muss. Wenn jemand wirklich keine Vignette hat, gut, dann muss er die Ersatzmaut zahlen."

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Es gehe um einen Satz, den man im Schreiben einfügen müsste: "S.g. Kunde, sollten Sie ein neues Kennzeichen haben, und vergessen haben, dies online unter Asfinag.at zu ändern, dann haben Sie ab Zustellung dieses Schreibens eine Woche Zeit dies zu tun - ansonsten ist die Ersatzmaut wie angeführt fällig." G. abschließend: "Ich glaube, das wäre nicht zu viel Aufwand?"

Das sagt Asfinag

"Im Jahr 2024 wurden in Österreich 1.967 Korrekturen von einem Kennzeichen vorgenommen. Darin sind aber auch die Korrekturen enthalten, wo sich die Kundschaft schon vor der Fahrt gemeldet hat, d.h. keine Ersatzmaut entstanden ist.  Zum Beispiel wurde bei der Rechnung erkannt, dass das falsche Kennzeichen erfasst wurde.  Insgesamt wurden 2024 über 4,3 Mio. Jahresvignetten Pkw verkauft und daher ist diese Anzahl sehr gering", so eine Sprecherin der Asfinag in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber "Heute".

Die Asfinag registriere pro Jahr in etwa 400.000 Vignettendelikte – bei mehr als 28 Millionen Stück Vignetten "eine durchaus geringe Anzahl. Die Moral, rechtzeitig eine korrekte Vignette zu besorgen, ist mit knapp 99 Prozent ungebrochen hoch".

"Nur eine Ersatzmaut zu entrichten"

Zum Hinweisschreiben heißt es: "Es stellt sich erst bei Vorliegen eines Mautdelikts heraus, dass für besagtes Kennzeichen keine Vignette vorliegt, früher ist das nicht festzustellen. Um aber Härtefälle zu vermeiden, wurde in der Mautordnung festgelegt, dass in Fällen, in denen eine berechtigte Umregistrierung unterlassen wurde, nur eine Ersatzmaut zu entrichten ist, selbst wenn mehrere Kontrollfälle durch mehrmalige Nutzung des vignettenpflichtigen Straßennetzes dokumentiert sind. Diese Regelung wird auch auf Tippfehler übertragen."

Grundsätzlich müssen beim Online-Kauf die Kennzeichen zwei Mal getrennt voneinander eingegeben werden, danach erfolgt noch einmal eine Bestätigung des Kunden über die Korrektheit der Angaben. Dasselbe gilt auch beim Kauf an Vertriebsstellen – hier wird dem Kunden vor Lösen der Vignette noch eine Aufstellung der Daten gezeigt, die unterschrieben werden.

{title && {title} } wes, {title && {title} } Akt. 13.03.2025, 09:02, 13.03.2025, 05:15
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