Geld-Regen

Nur wenige Klicks für 1.000 Euro – bald ist es soweit

Mit nur wenigen Klicks gibt es bald wieder rund 1.000 Euro auf dein Konto! Was du wissen musst und wie einfach das funktioniert, zeigt dir "Heute".
Digital  Heute
31.01.2025, 18:09

Mit nur wenigen Klicks im Internet zu rund 1.000 Euro mehr pro Jahr? Und das alles ist in wenigen Minuten erledigt? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein, stimmt aber wirklich. Und obwohl es diese Möglichkeit gibt, nutzen sie rund 1,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher einfach nicht und schenken Hunderte Euro einfach her. Oder genauer gesagt dem Staat. Konkret geht es um die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich auch "Steuerausgleich" genannt. Diese kann manuell eingereicht werden oder aber man wartet die automatische Abrechnung ab. Letztere bringt im Schnitt aber um 500 Euro weniger Geld.

Die Gründe, warum sich die Bürgerinnen und Bürger gegen die Arbeitnehmerveranlagung sträuben, dürften vielfältig sein – man will sich nicht mit der trockenen Materie beschäftigen, man hat Angst vor Fehlern oder man redet sich einfach ein, dass es eh nichts oder zu kompliziert bringt. Die Wahrheit sieht aber anders aus: Nie war es einfacher und schneller, den Steuerausgleich einzureichen, nie gab es so viele digitale Helferlein dafür – und nie gab es mehr Geld zurück. Wie aus Zahlen des Finanzsamts ablesbar ist, bekommen jene Bürger, die die automatische Abrechnung, weit weniger als jene, die sich ein paar Minuten nehmen.

500 Euro automatisch, 1.000 Euro manuell

Wer sich mit dem Steuerausgleich beschäftigt, wird schnell merken, dass es hier nicht um höhere Mathematik geht. Plus: Statt einfach abzuwarten und rund 500 Euro automatisch zu kassieren, gibt es rund 1.000 Euro, wenn man selbst aktiv wird, berichtet "finanz.at". Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 lässt sich simpel über das Portal FinanzOnline durchführen – sobald die Jahres-Gehaltsabrechnung deines Arbeitgebers vorliegt. Das muss im Februar 2025 der Fall sein. Wer sich also jetzt schon vorbereiten will, kann sich diesen Zeitraum für 2025 vormerken.

Angst, etwas falsch zu machen oder vor einer Daten-Flut musst du dabei keinesfalls haben. Zu viel bezahlte Lohnsteuer oder Sozialversicherungserstattungsbeträge werden auch im manuellen Antrag automatisch berücksichtigt, darum musst du dich nicht kümmern. Anders als beim automatischen Antrag, der sogenannten "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung", können beim manuellen Steuerausgleich aber "besondere Ausgaben" wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge geltend gemacht werden.

Erklärung für fünf Jahre rückwirkend nachholbar

Diese "besonderen Ausgaben" kannst du recht leicht kontrollieren, etwa über einen Kontoauszug für das Gesamtjahr 2024 (beziehungsweise das Jahr, für das du den Steuerausgleich machen willst) – und entsprechend ins Formular einfügen. Wenn du dich nun ärgerst, dass du bei der Arbeitnehmerveranlagung die letzten Jahre Hunderte Euro hast liegen lassen, dann haben wir eine gute Nachricht: Du kannst die Steuererklärung für die letzten fünf Jahre nachholen, auch wenn du bereits eine antragslose Veranlagung erhalten hast.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 01.02.2025, 08:11, 31.01.2025, 18:09
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