Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) am 25. März das Urteil gegen Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte in der Causa Buwog in wesentlichen Teilen bestätigt hat, wird der Ex-Finanzminister nicht nur in wenigen Wochen eine Haftstrafe antreten müssen – sondern es kommen auf ihn auch Geldforderungen in Millionenhöhe zu.
Denn der OGH hat auch bestätigt, dass Grasser und weitere Verurteilte Schadenersatz im Millionenhöhe zu leisten haben. Und zwar fordert die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, von vier Verurteilten jene 9,6 Millionen Euro zurück, die sie seinerzeit als Provisionszahlung beim Verkauf der 60.000 Bundeswohnungen kassiert haben.
Darüber hinaus flossen bei der Einmietung der Finanzbehörde in den Linzer Terminal Tower 200.000 Euro Provision. Macht in Summe also 9,8 Millionen Euro, die der Staat zurückhaben will.
Und zwar inklusive Zinsen in Höhe von rund drei Millionen Euro seit Start des Buwog-Prozesses 2017. Ursprünglich wollte die Finanzprokuratur die Zinsen seit dem Beginn der Buwog-Ermittlungen im Jahr 2007 haben. Der OGH sprach die Zinsen aber jetzt erst ab 2017 zu.
Insgesamt geht es also um eine Forderung von rund 13 Millionen Euro: die 9,8 Millionen aus den Provisionszahlungen plus Zinsen seit 2017.
Im Urteil stehen bei Grasser und seinem nun ebenfalls rechtskräftig verurteilten Ex-Spezi Walter Meischberger 9,8 Millionen Euro. Der mitverurteilte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics haftet mit 9,6 Millionen. Der Schadenersatz-Beitrag des gleichfalls verurteilten Ex-Bankers Georg Starzer wurde auf 4,8 Millionen Euro begrenzt.
Die Verurteilten haften für die Summe "zu ungeteilter Hand". Das heißt: Nicht jeder muss die Millionen zurückzahlen, sondern sie müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Staat sein Geld erhält. Wer davon wie viel bezahlt, spielt für die Finanzprokuratur letztlich keine Rolle – Hauptsache, sie bekommt die rund 13 Millionen Euro. Es könnte also auch einer der Vier den gesamten Betrag bezahlen.
Das Procedere ist wie folgt: Die Finanzprokuratur mit Wolfgang Peschorn an der Spitze wird den Verurteilten in den nächsten Wochen eine Zahlungsaufforderung schicken. Werden die Millionen nicht bezahlt, kann die Finanzprokuratur die Ansprüche mittels gerichtlicher Exekution durchsetzen – für solche einen Exekutionstitel sind 30 Jahre Zeit.
Wenn jemand erklärt, aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen zu können, muss er seine Vermögensverhältnisse offen legen. Immerhin haben die Verurteilten ja erklärt, durch die lange Verfahrensdauer (fast 16 Jahre) auch wirtschaftlich ruiniert zu sein. Aller Besitz sei draufgegangen, die Jobchancen waren gleich null. Allein für Anwaltskosten sind bei Grasser viele Millionen draufgegangen.
Es wird also interessant, ob und von wem der Schadenersatzforderung nachgekommen wird. Auch Grasser musste im Laufe der Zeit ja Wohnungen & Co. verkaufen, betonte wiederholt, über kein Einkommen zu verfügen. Er lebt mit Ehefrau Fiona Swarovski inzwischen in Kitzbühel.
Ob von den knapp 10 Millionen aus der Buwog-Provision noch etwas da ist und wenn, dann wo – das ist unklar.
Neben dem Schadenersatz müssen die Verurteilten im übrigen auch einen Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten. Wie viel das ist, wird erst geklärt. Zunächst ist jetzt wieder der OGH am Zug, muss das Urteil schriftlich ausfertigen und ans Wiener Straflandesgericht übermitteln. Erst danach erfolgen weitere Schritte, wie die Aufforderung zum Haftantritt.