BUWOG-Berufung LIVE

"Lange dunkle Zeit für Grasser" – OGH-Showdown in Wien

Im BUWOG-Prozess geht es jetzt für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser um seine Freiheit. Am OGH wird am Donnerstag seine Haft-Berufung verhandelt.
Newsdesk Heute
20.03.2025, 09:46

Schicksalstage für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Im Wiener Justizpalast wird höchstinstanzlich über seine Haftstrafe in der Causa Buwog – dem größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik – entschieden.

Neue Beweisaufnahmen sind keine vorgesehen. Lehnt der OGH die Beschwerde ab, wird Grasser wohl die Aufforderung zum Haftantritt bekommen. Folgt das Oberste Gericht hingegen der Berufung, könnte es sein, dass der Prozess ganz oder teilweise wiederholt werden muss

Grasser schweigt

Schon beim Auftakt am Donnerstag, "Heute" berichtete LIVE, drückten die Juristen auf's Tempo. Grasser selbst war persönlich anwesend, schwieg sich aber aus: "Ich möchte wirklich keine Stellungnahme abgeben", erklärte er beim Einzug in den Verhandlungssaal.

Ebenso anwesend, die Mitbeschuldigten Walter Meischberger ("Wo woar mei Leistung?"), Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics, Steuerberater Gerald Toifl und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer. Peter Hochegger fällt krankheitsbedingt aus.

Alle Beteiligten sind inzwischen deutlich gealtert, Grasser und Meischberger sichtlich ergraut. Der Prozess zieht sich auch schon eine Ewigkeit hin – ein Faktum, das für heftige Kritik durch Grasser-Chefanwalt Manfred Ainedter sorgt.

"Heute ist Frühlingsbeginn" für Grasser

"Ich vertrete Grasser seit dem Jahr 2002. Also am längsten. Ich bin etwas nervös – weil wenn man jemanden so lange kennt, ist einem das alles nicht wurscht", startete dieser seine Verteidigung. Das Verfahren, das 2009 begonnen hatte, erinnere ihn an eine "griechische Tragödie" und sei rekordverdächtig: "Wir befinden uns im 16. Jahr. Es ist jedenfalls ein Verfahren der Superlative."

Er fasst nun den Inhalt der Nichtigkeitsbeschwerde seines Mandanten Karl-Heinz Grasser aus. Es beginne bei der vermuteten Befangenheit der Richterin. "Heute ist Frühlingsbeginn", schloss Ainedter seinen Vortrag. Er hoffe, dass "die lange dunkle Zeit für Karl-Heinz Grasser nun zu Ende geht".

"So geht das nicht"

Der zweite Verteidiger des Ex-Finanzministers, Norbert Wess, legte nach: "Das Verfahren war nicht fair. In der gesamten Führung nicht fair" – wie es auch Grasser seinerzeit formuliert habe. Er sei nach wie vor "bass erstaunt", dass keiner der Befangenheitsanträge gegen die damalige Richterin Marion Hohenecker, welche die Grasser-Anwälte im ersten Prozess gestellt hatten, Erfolg hatte.

"Ohnmächtig, fassungslos" hätten ihn manche Geschehnisse aus dem Buwog-Prozess zurückgelassen, führt Wess weiter aus. Schon die Sitzordnung damals im Prozess sei eine Zumutung gewesen, erklärt Wess. "Wie im Schützengraben – niemand ist tiefer gesessen als die Angeklagten und ihre Anwälte. Und das 169 Verhandlungstage lang." Dazu sei die Beweiswürdigung im Prozess "unerträglich" gewesen.

Grasser-Anwalt Nummer 3, Peter Lewisch, setzte mit juristisch trockeneren Ausführungen nach. Sein Fazit zog er klar und allgemein verständlich: "So geht das nicht", wiederholte Lewisch immer wieder zum Buwog-Urteil.

"Liegt eine Untreue vor. Nein", fragte Lewisch folgend. "Und wie schaut es aus bei Bestechlichkeit? Bei Vorteilsannahme?" Auch das liege nicht vor. Das Urteil sei von vorn bis hinten "mit Nichtigkeiten belastet", schloss der Anwalt.

Grasser stürmte sofort aus Saal

Grasser hörte allem konzentriert zu, trank gelegentlich einen Schluck aus seinem Pappbecher. Notizen macht er sich offenbar nicht. Zur Mittagspause stürmte er sofort aus dem Saal. Seine Miene war angespannt, der einst so leutselige Finanzminister definitiv nicht in Gesprächslaune. Geht alles so schnell weiter wie bisher, könnte das Urteil noch zum Wochenende gefällt werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.03.2025, 13:03, 20.03.2025, 09:46
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