Showdown am OGH

So könnte Grasser jetzt noch freigesprochen werden

Newsdesk Heute
19.03.2025, 22:16

Schon über 20 Jahre ist es her: Der Verkauf von rund 60.000 Bundeswohnungen unter dem damals jüngsten Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Später wurden Provisionszahlungen bekannt, der Verdacht: Die Privatisierung war "geschoben", Grasser und weitere Vertraute kassierten Millionen. 2020 wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt, ging in Berufung und beteuerte seine Unschuld. Nun verhandelt die höchste Instanz, der OGH, über den Fall.

Robert Kert, Leiter des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien, war dazu in der "Zeit im Bild 2" zu Gast. Er bezeichnet die Verfahrensdauer als "nicht rechtfertigbar". 16 Jahre, das sei kein Zeichen für einen funktionierenden Rechtsstaat. Sowohl für die Betroffenen als auch für das Strafrecht sei das unzumutbar.

"Keine Auszeichnung"

Die heimische Strafprozessordnung verlange es, dass jeder Aspekt bis ins letzte Detail ermittelt wird. Hinzu kommen wegen des öffentlichen Interesses umfassende Berichtspflichten. "Man sollte es auf jeden Fall verkürzen. Das ist keine Auszeichnung für ein funktionierendes Justizsystem."

Wenn der OGH Verfahrensfehler findet oder erachtet, dass die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, könne es natürlich auch zu einem Freispruch kommen. Im Fünfer-Senat des OGH entscheidet jedenfalls die einfache Mehrheit. Kam es zu Verfahrensfehlern, müsste in erster Instanz neu verhandelt werden. Bei Fehlern der rechtlichen Auslegung kann der OGH selbst entscheiden, erläutert Kert.

Letzten Endes könnte noch zum Europäischen Gerichtshof für Menschen gegangen werden, das hat aber keine aufschiebende Wirkung.

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