Sind das seine letzten Tage in Freiheit? Wenn der Fünfer-Senat des Obersten Gerichtshofs am vor fünf Jahren gefällten Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser festhält, dann schon (es gilt die Unschuldsvermutung).
Am Dienstag um 10 Uhr wird jedenfalls das Urteil verkündet. Wie es bis dahin und danach weiter geht, hat "Heute" einen prominenten Juristen, der sich auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert hat, gefragt.
Bis zur Urteilsverkündung könnte sich Grasser jedenfalls noch eine schöne Zeit machen. Österreich dürfte er über das Wochenende verlassen. Selbst zur Urteilsverkündung muss er übrigens nicht persönlich entscheiden. Sollte der Schuldspruch bestätigt werden, wird Grasser zum Antritt der Haft binnen eines Monats aufgefordert. Diese Frist beginnt aber erst, wenn der Gerichtsakt beim Landesgericht eingelangt ist.
Dann erfährt der gefallene Spitzenpolitiker auch, in welches Gefängnis genau er müsste. Der Standort würde je nach aktueller Belegung von der Strafvollzugsbehörde bestimmt werden. Möglich wäre natürlich auch, dass er Zellennachbar von René Benko wird, das ist aber eher unwahrscheinlich.
Auch nach der Urteilsverkündung, bis zum Haftantritt, dürfte Grasser noch verreisen, müsste das auch nicht anmelden. Im Fall eines Schuldspruchs hätte er nicht sofort Anspruch auf eine Fußfessel, das wäre erst möglich, wenn nur mehr zwölf Monate zu verbüßen wären.
Wie auch immer das Urteil ausgeht: Anfechten kann Grasser es nicht mehr. Zwar könnte er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen, aber eine solche Beschwerde hätte keine aufschiebende Wirkung. Dieser könnte sowieso nur feststellen, dass ein Grundrecht nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt ist, aber nicht Urteile aufheben, ihn enthaften oder Ähnliches.
Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft wäre frühestens nach Verbüßung der Hälfte möglich. Auch das wird aber von Amts wegen geprüft, Antrag ist hierfür keiner nötig.