Anwalt sprach mit "Heute"

Nach Bad-Missbrauch – Eltern froh, "dass es vorbei ist"

Nur 6 Monate unbedingte Haft fassten zwei Afghanen aus, die im Schwimmbad sechs Kinder missbraucht haben sollen. Für den Opferanwalt "angemessen".

Christian Tomsits
Nach Bad-Missbrauch – Eltern froh, "dass es vorbei ist"
Opfer-Anwalt Florian Höllwarth stellte sich den Fragen der Medienvertreter beim Prozess in Wr. Neustadt.
Foto: Trimmel

Der schamlose Missbrauch mitten im Strudelbecken des öffentlichen Schwimmbads in Traiskirchen (NÖ) hatte hohe Wellen geschlagen. Nun gab es am Landesgericht Wr. Neustadt (NÖ) ein (nicht rechtskräftiges) Urteil gegen zwei Flüchtlinge (30, 29) aus Afghanistan – wir berichteten.

Eltern: "Wir sind froh, dass es vorbei ist"

Beide Männer fassten je 18 Monate teilbedingte Haft aus – sechs Monate davon unbedingt. Für den Opfervertreter Florian Höllwarth "ein angemessenes Urteil" bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Die von ihm vertretenen Eltern einer 9- und einer 11-Jährigen sind hingegen "einfach nur froh, dass es vorbei ist und die Täter jetzt verurteilt sind". Sie bekamen je 1.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.

Prozess in Wr. Neustadt nach Missbrauch im Freibad Traiskirchen

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    In Wr. Neustadt (NÖ) sind zwei Afghanen angeklagt, die mehrere Kinder im Freibad missbraucht haben sollen. Sie verbergen ihr Gesicht vor den Kameras.
    In Wr. Neustadt (NÖ) sind zwei Afghanen angeklagt, die mehrere Kinder im Freibad missbraucht haben sollen. Sie verbergen ihr Gesicht vor den Kameras.
    Foto: Trimmel

    Der Richter begründete die Entscheidung sinngemäß damit, dass im gut besuchten Bad nicht die Gefahr bestanden hätte, dass dort vor Ort noch etwas Schlimmeren passierte. Da die Verdächtigen bereits mehr als drei Monaten in U-Haft saßen, wäre eine vorzeitige Enthaftung nach der Hälfte der Haftzeit theoretisch schon direkt nach dem Prozess möglich gewesen. Dies lehnte der Senat jedoch aus "generalpräventiven Gründen" ab.

    Früheres Haftende möglich

    Das reguläre Haftende der Afghanen soll nun der 21. Dezember sein. Doch in wenigen Wochen schon könnte ihr Verteidiger um vorzeitige Entlassung ansuchen – und durchaus realistische Chancen auf Erfolg haben. Was mit den beiden Männern dann passiert, ist offen: Eine Rückführung nach Afghanistan ist derzeit nicht möglich. Eine Rückkehr ins Flüchtlingsheim Traiskirchen schon eher.

    Erst wenige Tage im Land

    Die beiden Männer, die zufälligerweise den gleichen Geburtstag teilen (1. Jänner, unterschiedliche Jahre), waren vor den Vorfällen im Bad erst seit wenigen Tagen im Land. Laut Gerichtsurteil machten sie am 18. Juni dann gemeinsame Sache und begrapschten insgesamt sechs Minderjährige im Wasser. Weil sie davor so viel Alkohol getrunken hätten, konnten sie sich beim Prozess an die von den Kindern übereinstimmend geschilderten Missbrauchshandlungen partout "nicht mehr erinnern" – mehr dazu hier.

    Freibad in Traiskirchen

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      Das Freibad in Traiskirchen
      Das Freibad in Traiskirchen
      Thomas Lenger

      Auf den Punkt gebracht

      • Zwei afghanische Flüchtlinge wurden wegen des Missbrauchs von sechs Kindern in einem Schwimmbad in Traiskirchen zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt
      • Der Opferanwalt hält das Urteil für angemessen, während die Eltern der Opfer erleichtert sind, dass die Täter verurteilt wurden
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