Nach akribischer Polizeiarbeit klagt die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt jetzt zwei Asylwerber aus Afghanistan wegen des Verbrechens des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen an. Der Prozess findet am 3. Oktober am Landesgericht Wr. Neustadt statt.
Die Übergriffe auf fünf Mädchen und einen Buben im Alter zwischen neun und 14 Jahren sollen am 18. Juni im Freibad Traiskirchen (Bezirk Baden) stattgefunden haben.
Der Vater eines neunjährigen Opfers hatte sich kurz nach dem Vorfall Star-Anwalt Florian Höllwarth anvertraut, der aufsehenerregende Fall kam ins Rollen, nach umfangreichen Ermittlungen müssen sich die beiden Verdächtigen (29, 30) nun vor Gericht verantworten.
Laut Anklageschrift hatten die beiden nicht geständigen Asylwerber am 18. Juni in Traiskirchen das Freibad "Aqua Splash" besucht. "Spätestens dort fassten sie gemeinsam den Entschluss, zur Befriedigung ihrer sexuellen Triebe, die Genitalien, Brüste und intime Körperstellen dort anwesender unmündiger Kinder zu betasten", heißt es in der Anklage.
Wie berichtet, sollen sich die Männer in das Strudelbecken unter die Kinder gemischt haben. "In weiterer Folge versuchten die Beschuldigten unter Ausnützung der sich aufgrund der Mehrzahl der im Strudelbecken anwesenden Kinder ergebenden Gelegenheiten gezielt nach dort anwesende Kindern zu greifen." Dabei sollen die Männer ihren Spaß gehabt, sich gegenseitig in ihren Handlungen bestärkt und "gelacht" haben.
Die zwei Angeklagten, beide sitzen derzeit in U-Haft, zeigten sich in den Einvernahmen nicht geständig, wobei der Erstbeschuldigte (30) "bloß flüchtige Berührungen einräumte" und der Zweitbeschuldigte (29) jede Anschuldigung zurückwies.
"Die Beschuldigten werden durch die kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnisse, insbesondere die übereinstimmenden und glaubwürdigen Aussagen der Zeugen, sowie die mit diesen im Einklang stehenden Aussagen im Rahmen deren kontradiktorischer Vernehmungen, die ein einheitliches Bild der Ereignisse darstellen, massiv belastet. Ihre leugnende Verantwortung hingegen ist nicht nachvollziehbar und wird dadurch zu widerlegen sein", heißt es in der Anklage.
Den bislang in Österreich unbescholtenen Beschuldigten droht eine mehrjährige Haftstrafe, es gilt die Unschuldsvermutung.