Zwei Asylwerber unter Verdacht
Übergriffe in Freibad – vor Prozess keine Abschiebung
Im Fall der mutmaßlichen Übergriffe im Freibad Traiskirchen wird wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen ermittelt.
Die mutmaßliche sexuelle Belästigung durch zwei Afghanen (29 und 30 Jahre) im Freibad Traiskirchen sorgt weiter für Aufregung. Inzwischen ist bekannt, dass insgesamt sieben Kinder und Jugendliche betroffen sein sollen – Mehr dazu hier.
Der renommierte Anwalt Florian Höllwarth wurde von einer der Familien, deren Kinder betroffen waren, zu Hilfe gezogen. Mittlerweile vertritt er ein zweites Opfer. So ist der Status quo.
Verdächtige bei Einvernahme alkoholisiert
Die beiden Tatverdächtigen sitzen in U-Haft. "Weil Fluchtgefahr besteht", sagt Höllwarth. Beim Eintreffen der Polizei waren die beiden Männer betrunken, ein Alkovortest wurde bei ihnen durchgeführt. Der ergab eine Alkoholisierung von über ein Promille - sie konnten nicht sofort vernommen werden.
Die Tatverdächtigen, über die mittlerweile die U-Haft verhängt wurde, bestritten bei der ersten Einvernahme am nächsten Tag die Tat. "Heute" liegt das Protokoll vor, es gilt die Unschuldsvermutung.
"Warum soll ich so etwas machen?"
Der 29-jährige Verdächtige gab an, dass er zwei Mal von Belgien, wo seine Ehefrau wohnt, wegen des Dublinverfahrens zurück nach Österreich abgeschoben worden sei. Seit einer Woche sei er nun wieder in Österreich. "Ich bin in Afghanistan aufgewachsen, war nur Schüler und hatte keinen Beruf."
Freibad in Traiskirchen
Zum Vorfall selbst merkte er an: "Ich war betrunken, ich bin selbst verheiratet, warum soll ich so etwas machen?" Der zweite Verdächtige gab an, dass er betrunken gewesen wäre und niemanden berührt habe. Er selbst sei früher Gymnastiklehrer gewesen und hätte zwei Kinder, die in Afghanistan leben würden. Deren Mutter sei tot. Er selbst sei seit 13 Tagen in Österreich.
Dann kann es zur Abschiebung kommen
Während sich die beiden Afghanen weiter in U-Haft befinden, wird nun wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt. Der Strafrahmen, sollte es zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen: zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Höllwarth erklärte, dass eine mögliche Verurteilung auch zu einer Abschiebung führen könne.
Straffälligkeit wird im Verfahrensstatus sofort berücksichtigt
"Werden Fremde in Österreich straffällig, wird dies in jedem Verfahrensstatus umgehend berücksichtigt", antwortete das Innenministerium auf Anfrage. Straffälligkeit würde bei einem laufenden Asylverfahren in die Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) miteinfließen. Bei Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten leitet das BFA in diesem Fall unverzüglich ein Aberkennungsverfahren ein.
Hoher Prozentsatz an Abgeschobenen verurteilt
Eine wirkliche Aberkennung wegen Straffälligkeit kann jedoch erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens im Fall von subsidiärem Schutz oder wegen eines besonders schweren Verbrechens (Asyl) erfolgen - also Handlungen mit einem Strafrahmen von über drei Jahren. Von Jänner bis Mai 2024 sind laut Ministerium übrigens 2.932 Personen zwangsweise außer Landes gebracht worden. 44 Prozent davon sind zumindest einmal strafrechtlich verurteilt worden. Allerdings existiert keine statistische Detail-Auswertung nach der Art der Delikte.