Der schamlose Missbrauch mitten im Strudelbecken des öffentlichen Schwimmbads in Traiskirchen (NÖ) hatte hohe Wellen geschlagen. Nun gab es am Landesgericht Wr. Neustadt (NÖ) ein (nicht rechtskräftiges) Urteil gegen zwei Flüchtlinge (30, 29) aus Afghanistan – wir berichteten.
Beide Männer fassten je 18 Monate teilbedingte Haft aus – sechs Monate davon unbedingt. Für den Opfervertreter Florian Höllwarth "ein angemessenes Urteil" bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren. Die von ihm vertretenen Eltern einer 9- und einer 11-Jährigen sind hingegen "einfach nur froh, dass es vorbei ist und die Täter jetzt verurteilt sind". Sie bekamen je 1.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen.
Der Richter begründete die Entscheidung sinngemäß damit, dass im gut besuchten Bad nicht die Gefahr bestanden hätte, dass dort vor Ort noch etwas Schlimmeren passierte. Da die Verdächtigen bereits mehr als drei Monaten in U-Haft saßen, wäre eine vorzeitige Enthaftung nach der Hälfte der Haftzeit theoretisch schon direkt nach dem Prozess möglich gewesen. Dies lehnte der Senat jedoch aus "generalpräventiven Gründen" ab.
Das reguläre Haftende der Afghanen soll nun der 21. Dezember sein. Doch in wenigen Wochen schon könnte ihr Verteidiger um vorzeitige Entlassung ansuchen – und durchaus realistische Chancen auf Erfolg haben. Was mit den beiden Männern dann passiert, ist offen: Eine Rückführung nach Afghanistan ist derzeit nicht möglich. Eine Rückkehr ins Flüchtlingsheim Traiskirchen schon eher.
Schockierender Fall landet nun vor Gericht.
Die beiden Männer, die zufälligerweise den gleichen Geburtstag teilen (1. Jänner, unterschiedliche Jahre), waren vor den Vorfällen im Bad erst seit wenigen Tagen im Land. Laut Gerichtsurteil machten sie am 18. Juni dann gemeinsame Sache und begrapschten insgesamt sechs Minderjährige im Wasser. Weil sie davor so viel Alkohol getrunken hätten, konnten sie sich beim Prozess an die von den Kindern übereinstimmend geschilderten Missbrauchshandlungen partout "nicht mehr erinnern" – mehr dazu hier.