Um kurz nach 9 Uhr wurden die beiden Afghanen (29, 30) in Handschellen vorgeführt. Ihnen wird vorgeworfen, am 18.6. im Freibad Traiskirchen insgesamt sechs Kinder zwischen 9 und 14 unsittlich berührt und sexuell missbraucht zu haben – sie bestreiten.
Am Gang zum Gerichtssaal hielten die beiden Männer ihre Hände oder Mappen vor den Kopf, vergruben ihre Gesichter. Vor dem Saal wurden sie mit der Stirn an die Wand gestellt, dann vorgeführt.
Beide Angeklagten waren als Asylwerber im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen untergebracht und erst wenige Tage im Land. Einer der beiden gab vor Gericht an, in seiner Heimat Polizist gewesen zu sein. Er habe selber zwei Kinder im Alter von 8 und 6 Jahren. Der andere sei verheiratet, aber seine Frau lebe in Belgien.
Schockierender Fall landet nun vor Gericht.
"Sie haben versucht, teils unter Wasser und über Wasser die Kinder im Strudelbecken zu berühren", eröffnete der Staatsanwalt die Verhandlung und listet die Geschichten der insgesamt sechs Opfer (fünf Mädchen und ein Bub). "Dabei haben sie sich wechselseitig unterstützt und dabei noch motiviert", führte er aus.
"Meine Mandantin hat den ganzen Sommer Angst, rauszugehen", schloss sich die Vertreterin eines des missbrauchten Mädchens mit "symbolischen" 500 Euro an. Star-Anwalt Florian Höllwarth (er vertritt die Interessen zweier weiterer Mädchen) hatte sich bereits im Vorfeld mit 3.000 Euro pro Kind am Verfahren angeschlossen – wir berichteten.
"Meine Mandanten waren stark alkoholisiert und können sich nicht mehr genau an den Tag erinnern", erklärte der Verteidiger der beiden Angeklagten, die sich jedoch "tatsachenkonform" verantworten wollen. "Ich bekenne mich schuldig", sagten sie mit leiser Stimme nacheinander auf die Frage, wie sie sich verantworten wollen.
"Ich schwöre, ich habe es nicht absichtlich gemacht. Ich habe selbst Kinder und bereue es", führte der Erstangeklagte aus. Die beiden Flüchtlinge hätten sich zwei Wochen vor dem gemeinsamen Ausflug ins Bad kennengelernt. Alkohol hätten sie an diesem Tag zum ersten Mal überhaupt konsumiert. "Warum trinken Sie gleich Hochprozentigen aus der Flasche?", fragte der Richter nach. "Ich hatte Stress wegen meiner Tochter", behauptete der Afghane.
Noch bevor es zu den Vorfällen im Strudelbecken kam, endete seine Erinnerung: "Ich kann mich wirklich an nichts mehr erinnern", so der angeklagte Familienvater. Auf Nachfragen des Richters reagierte er gereizt. "Sie hatten doch noch mehr Erinnerungen. Aber bisher haben sie gar nichts zugegeben", erinnerte er an die eingangs angegebene Schuldeingeständnis. Der gemessene Alkoholwert von 1,2 Promille sei jedoch "weit entfernt von einer Zurechnungsunfähigkeit", führte der Richter aus.
"Wir haben zu zweit Wodka getrunken, dann habe auch ich keine Erinnerung mehr", so der zweite Angeklagte, der den Alkohol besorgt hatte.
Die Verhandlung ist am Donnerstag bis 15 Uhr angesetzt. Die schockierenden Aussagen der Opfer, die die beiden Männer "massiv" belasten, erfolgten kontradiktorisch und wurden vor Gericht verlesen. Auch im Falle einer Verurteilung können die beiden Männer nicht abgeschoben werden – wir berichteten hier. Die Unschuldsvermutung gilt.