Büsra T. droht Mordprozess

Meleks Mutter "zurechnungsfähig, aber nicht gefährlich"

Das psychiatrische Gutachten im Fall Melek ist eingetroffen. Laut Peter Hofmann ist Büsra T. zurechnungsfähig, aber nicht gefährlich.
01.02.2025, 06:00

Der Fall Melek schockte im November 2024 ganz Österreich: Das erst wenige Tage alte Mädchen war plötzlich aus der Klinik Favoriten verschwunden, trotz Großfahndung erst einen Tag später ausfindig gemacht werden. Da war Melek aber bereits tot, Polizisten entdeckten ihren leblosen Körper in einem Mistkübel nahe dem Spital.

Ihre Mutter Büsra T. (30) sitzt seither, gänzlich gebrochen, in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft, wartet auf ihren bevorstehenden Mordprozess. Der türkischstämmigen Frau aus traditioneller Familie wird vorgeworfen, ihr uneheliches Kind getötet zu haben – "Heute" berichtete.

Vollkommene Ausweglosigkeit

Nun gibt ein psychiatrisches Gutachten Einblick in ihre Gedankenwelt. Laut Gerichtspsychiater Peter Hofmann ist Büsra T. zurechnungsfähig, aber nicht gefährlich.

Sie habe die Schwangerschaft verdrängt, wurde dann von der Frühgeburt der kleinen Melek überrascht. Sie dachte, sie habe noch mehr Zeit, heißt es in der Analyse. Als das Kind plötzlich da war, hätten ihre Gedanken zu kreisen begonnen, sie eine vollkommene Ausweglosigkeit verspürt, auch Migräne und andere körperliche Beschwerden bekommen.

Am 14. November kam die kleine Melek zur Welt. Wenige Tage später war sie tot.
Am 14. November kam die kleine Melek zur Welt. Wenige Tage später war sie tot.
zVg

Die Eltern der Frau hätten das Kleine nie akzeptiert, ein uneheliches Kind ihre Ehre befleckt. Weil sie am Tag der geplanten Entlassung aus der Klinik nicht gewusst habe, wohin sie mit ihrem Säugling gehen könne, soll Büsra T. den unumkehrbaren Trugschluss gefasst haben, die kleine Melek töten zu müssen.

"Tat unter dem Einfluss der Geburt"

Die Gedankenwelt der Jungmutter war offenbar stark eingeengt, die Lebensumstände extrem herausfordernd. Dass Büsra T. laut Gutachten jedoch als nicht gefährlich gilt und auch keine Wiederholungsgefahr besteht, lässt Anwältin Astrid Wagner hoffen.

Sie nimmt das Gutachten zufrieden zur Kenntnis und sagt gegenüber "Heute": "Bei einem Prozess wollen wir zeigen, wie sehr sie bei der schrecklichen Tat noch unter dem Einfluss der Geburt gestanden hat".

Eine Beurteilung nach Paragraf 79 StGB sei für die Juristin weiter möglich. Für die Tötung eines Kindes bei der Geburt ist demnach eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft will jedenfalls bald Mordanklage einbringen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Suizidgedanken? Hol Dir Hilfe, es gibt sie.
Wenn Du unter Selbstmord-Gedanken, oder Depressionen leidest, dann kontaktiere bitte die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 – täglich 0-24 Uhr!

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