Lebenslang für Messerschwinger
Macheten-Mord – Vier Schuldsprüche in Wien
Im April 2023 richtete eine vierköpfige Gruppe ihren Drogenboss in Wien öffentlich regelrecht hin. Alle Verdächtigen wurden am Dienstag verurteilt.
Am Dienstag musste sich ein Quartett vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen Mordes verantworten. Den vier algerischen Angeklagten wurde vorgeworfen, am 20. April 2023, einen Landsmann auf grausame Art und Weise getötet zu haben. Am späten Dienstagnachmittag die Urteile: Alle vier Angeklagte wurden schuldig gesprochen.
Der 22-jährige Hauptangeklagte, der wuchtig mit der Machete auf das Opfer eingehackt und ihm dabei Körperteile fast vollständig abgetrennt haben soll, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Auch die mitangeklagten Männer, 21, 25 und 29 Jahre alt, wurden wegen Mordes verurteilt – der 21-Jährige zu 15 Jahren, die beiden anderen Männer zu je 17 Jahren Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die brutalen Hintergründe der Bluttat
Der Vorfall ereignete sich im unmittelbaren Nahbereich zur U6-Station Jägerstraße in Wien. Täter und Opfer stammen allesamt aus dem Drogenmilieu, sollen kiloweise Cannabis in Wien verkauft haben.
Wie aus der Anklage hervorgeht, war es Ende März zwischen einem der Angeklagten (21) und dem späteren Opfer (32) zu einem Streit "im Zusammenhang mit Suchtmittelverkäufen, aber auch mit Ereignissen in Algerien" gekommen. Daraufhin warf der 32-Jährige den damals 21-Jährigen aus der gemeinsamen Wohnung. Das wollte der 21-Jährige nicht auf sich sitzen lassen und soll einen tödlichen Plan ausgeheckt haben.
Streit im Vorfeld der Bluttat
Der Bluttat gingen mehrere Auseinandersetzungen voraus. Jener Angeklagte, der auf das spätere Opfer mit einer Machete eingeschlagen haben soll, wohnte einige Zeit mit dem 32-Jährigen zusammen. Die vier Angeklagten – sie dürften sich bereits gekannt haben – sollen für das Opfer Drogendeals in Wien abgewickelt haben. Laut Anklageschrift soll es immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Opfer gekommen sein.
In der Nacht auf 20. April kam es zum blutigen Vorfall. Bereits am Nachmittag zuvor (19. April 2023) kam es dann zu massiven Verwerfungen zwischen dem Ex-Bewohner und dem Opfer. Laut Anklageschrift wollte der damals 21-Jährige den 32-Jährigen am Brigittaplatz zur Rede stellen. Weil sich dieser aber mit mehreren Unterstützern umgeben hatte, musste er die Flucht ergreifen.
Opfer konnte Angriffe vorerst abwehren
Nach diesem Vorfall rief der 21-Jährige seine Bekannten an. Man traf sich in der Wohnung des 21-Jährigen, die auch vom zum Tatzeitpunkt 28-jährigen Angeklagten bewohnt wurde, zum Abendessen. In der Anklageschrift heißt es dazu: "Im Verlauf des Abends telefonierten der Zweitangeklagte und der Viertangeklagte mit dem Opfer, wobei sie erneut miteinander stritten, sich gegenseitig beschimpften und beleidigten. Schließlich kamen die vier Angeklagten überein, ihre Probleme mit [dem späteren Opfer, Anm.] endgültig gewaltsam zu lösen".
Die Staatsanwaltschaft rekonstruiert die Tatnacht wie folgt: Zwei der Angeklagten, der 21-jährige Ex-Mitbewohner des Opfers war dieses Mal nicht mit von der Partie, verließen die Wohnung in Wien-Landstraße und begaben sich in die Brigittenau. Dort befand sich die Wohnung des Opfers. "Zuvor bewaffneten sie sich jeweils mit ca. 40 cm langen Messern, die sie in einem Rucksack mitführten", führt die Anklage aus.
Auf offener Straße kam es dann zu einem Streit. Erneut zogen die Angreifer den Kürzeren. Der 32-Jährige war erneut in Begleitung von drei weiteren Personen. "Aufgrund der Überzahl der Gegner flüchteten der Erst- und der Viertangeklagte zunächst wieder", heißt es in der Anklageschrift. Kurze Zeit später kam es im Bereich der Kirche am Brigittaplatz erneut zur Auseinandersetzung in gleicher Konstellation. Dieses Mal sollen die Angeklagten ihre mitgebrachten Messer eingesetzt, nach kurzem Streit aber wieder die Flucht ergriffen haben.
Gruppe fasste endgültigen Beschluss
Nun soll das Duo wieder in der Wohnung in der Landstraße angerufen und die beiden dort anwesenden Personen um Unterstützung gebeten haben. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt" sei der Plan zur vorsätzlichen Tötung des 32-Jährigen gefasst worden, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Kurze Zeit später kam es dann im Bereich der U-Bahnstation Jägerstraße zu den blutigen Vorfällen.
Im Zuge der Tat soll der 21-Jährige mit seiner mitgebrachten Machete wiederholt auf das Opfer eingeschlagen und diesem so schwerste Verletzungen hinzugefügt haben. Außerdem sollen auch die anderen Beteiligten mit ihren Messern auf ihren Widersacher eingestochen haben. Um das Opfer wehrlos zu machen, soll zudem auch Pfefferspray zum Einsatz gekommen sein. Im Zuge der Vernehmungen zeigte sich nur der 21-jährige "Macheten-Mann" geständig, alle anderen Angeklagten spielen ihre Schuld runter. Die Staatsanwaltschaft warf allerdings allen Beteiligten das Verbrechen des Mordes nach §75 StGB zur Last. Die Urteile wurden am Dienstag gefällt. Bis diese Rechtskraft erlangen, gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.