Angreifer kannten Opfer

Mann (32) mit Machete getötet – jetzt Mord-Anklage fix 

Nach dem Macheten-Mord im April 2023 in Wien, bei dem ein 32-Jähriger zerstückelt worden war, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.

André Wilding
Mann (32) mit Machete getötet – jetzt Mord-Anklage fix
Ein 32-Jähriger überlebte den Macheten-Angriff nicht.
Leserreporter

Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen vier Beschuldigte im Alter von 21 bis 29 Jahren Anklage wegen Mordes erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, einen 32-jährigen Mann am Abend des 19. April 2023 im Nahebereich des Ausgangs der U6-Station Jägerstraße mit einer Machete und Messern angegriffen und vorsätzlich getötet zu haben.

Das Opfer trug bei der brutalen Attacke derart schwere Verletzungen davon, dass es trotz intensivmedizinischer Maßnahmen am 20. April 2023 an den Folgen des Angriffs verstarb. Die vier Männer und ihr Opfer pflegten eine längere Bekanntschaft, die massiv konfliktbehaftet war.

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    Mord-Alarm am Mittwoch in der Wiener Brigittenau!
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    Nach Frankreich geflüchtet

    Einer der Angeklagten konnte unmittelbar nach der Tat von der Polizei aufgegriffen und festgenommen werden. Seine Mittäter flüchteten nach Frankreich, wo sie schließlich aufgrund der unverzüglich angeordneten Fahndungsmaßnahmen im Juni 2023 beziehungsweise im Oktober 2023 festgenommen und schließlich nach Österreich zur Strafverfolgung ausgeliefert wurden.

    Neben den Einvernahmen der Angeklagten führten unter anderem Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion der Tat, deren Hintergrund und Einbringung der Anklageschrift beim Landesgericht für Strafsachen Wien als Jugendgeschworenengericht.

    Lebenslange Haft droht

    Die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes beträgt von zehn bis zu zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe. Da einer der Angeklagten zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, beträgt die Strafdrohung für diesen von zehn bis zu zwanzig Jahren Freiheitsstrafe.

    Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben.

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