"War ein Schicksalsschlag"

Brisante Burgstaller-Wende – war Attacke ganz anders?

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Schläger von Guido Burgstaller startet am Donnerstag. Nun kommen Details ans Licht, die alles ändern könnten…
Christian Tomsits
26.03.2025, 12:28

Die Attacke auf Rapid-Star Guido Burgstaller (35) landet am Donnerstag (27.3.) vor Gericht. Angeklagt ist ein 23-jähriger Niederösterreicher, der am Freitag, den 13. Dezember des Vorjahres in der Szene-Disko Volksgarten – genau wie Guido Burgstaller – einen feuchtfröhlichen Abend verbrachte.

Samstag früh taumelten beide Protagonisten mit Begleitung vor das Lokal. Burgstallers Freundin soll um 6 Uhr vor dem Volksgarten den 23-Jährigen und seinem Bekannten – angeblich im oberösterreichischen Dialekt – um ein Feuerzeug gefragt haben. Daraufhin sollen sich die beiden darüber lustig gemacht haben. Als einer der Frau auch noch eine Rose schenken wollte, soll der schwer bediente Fußballer (1,7 Promille Alkohol wurden im Blut festgestellt) mit ihnen zu streiten begonnen haben – um wen es sich bei Burgstaller handelte, wusste der Angeklagte zu dem Zeitpunkt nicht.

Nun scheint klar: Beim anschließenden Schlag des 23-Jährigen zeigte Burgstaller laut Gutachten keinerlei Abwehrreaktionen, fiel wie ein Stein auf den Asphalt und trug nur deshalb eine so schwere Körperverletzungen davon. In einem Zusatzgutachten des renommiertesten Experten Wiens heißt es laut "Heute"-Infos sogar, dass bereits die kinetische Energie eines Sturzes aus dem aufrechten Stand ohne fremdes Zutun für die Art der Verletzung gereicht hätte, die sich der sturzbetrunkene Fußball-Star zuzog. Verletzungen im Gesicht, wie sie bei einem schweren Faustschlag sichtbar gewesen wären, wurden von Medizinern am Rapid-Stürmer übrigens nicht festgestellt.

"Es war ein Schickssalsschlag", bringt es Star-Anwalt Klaus Ainedter – der den Angeklagten verteidigt – auf den Punkt.

Klaus Ainedter verteidigt den Verdächtigen in der Burgstaller-Causa.
"Heute"

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte zuerst Ermittlungen wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung geführt, der Verdächtige – der Morddrohungen von Ultras bekommen haben soll – wurde sogar in Untersuchungshaft genommen. Doch nun scheint alles anders. Denn der inzwischen vorliegende Strafantrag lautet "nur" auf schwere Körperverletzung (§ 84 Absatz 4 StGB), wofür dem grundsätzlich geständigen Burgi-Prügler sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen.

Die Staatsanwaltschaft glaubt offenbar, dass er nicht die Absicht hatte, Burgstaller so schwer zu verletzen und nimmt zur Kenntnis, dass der Fußballer durch seinen hohen Grad der Alkoholisierung bei dem Vorfall stark beeinträchtigt war. Demnach wollte Burgi, der mehrere Minuten bewusstlos war, gar nicht mit dem Rettungswagen mitfahren. Er musste erst dazu überredet werden. Danach verbrachte er zehn Tage im AKH, durfte zu Weihnachten heim.

Erbitterter Streit ums Geld dürfte folgen

Am Donnerstag kommt es also auch auf die Aussage des Fußballers an. Der Angeklagte will den Schaden – soweit möglich –wiedergutmachen und bereut sein Fehlverhalten laut "Heute"-Infos sehr. Burgstaller, der aktuell für sein Rasen-Comeback trainiert – leide bis heute unter Kopfschmerzen bei geistiger Anstrengung (zum Beispiel beim Lesen) und einer Hörbeeinträchtigung am linken Ohr. Über die Höhe des Schmerzengelds und – später – über die Höhe des erlittenen Schadens (Stichwort: Verdienstentgang) scheint erneut eine harte Auseinandersetzung vorprogrammiert. Die Unschuldsvermutung gilt.

{title && {title} } ct, {title && {title} } Akt. 26.03.2025, 14:20, 26.03.2025, 12:28
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