Kuriose Rechnung

Wiener hat keine Heizung, muss aber 1.400 € nachzahlen

Trotz abmontierter Heizkörper bekam ein Wiener unlängst eine Nachzahlungsforderung in Höhe von über 1.400 Euro.  Die sparsame Familie ist sprachlos.

Stefan Pscheider
Wiener hat keine Heizung, muss aber 1.400 € nachzahlen
Ronny aus Wien kann die Jahresabrechnung der Wien Energie alles andere als nachvollziehen.
Leserreporter

Im Juni 2022 zog Ronny S. (Name von der Redaktion geändert) gemeinsam mit seiner Frau und den vier Kindern in eine neue Wohnung nach Wien-Donaustadt. Weil die Familie bereits zuvor mehrere Jahre ohne Heizkörper auskam, wollten sie auch in der neuen Wohnung darauf verzichten.

"Vor dem Einzug verpflichte man uns allerdings dazu, einen Vertrag mit Heizung zu unterschreiben obwohl wir von Anfang an dagegen waren. Jegliche weitere Anfragen diesbezüglich wurden ignoriert", erzählt Ronny.

Nachzahlung der Heizkosten ist hoch – trotz nicht vorhandener Heizköper

Nichtsdestotrotz lebte die Familie in der neuen Wohnung auch weiterhin ohne Heizkörper. Im vergangenen Jahr heizte Ronny ausschließlich bei Bedarf und das lediglich mit Strom (Elektrische Heizkörper und Lüfter). Währenddessen versuchte er den Vertrag anzupassen, bliebt jedoch erfolglos. Vor kurzem trudelte schließlich die Jahresabrechnung und somit eine Nachzahlung für die Heizkosten ein, welche das Fass zum Überlaufen brachte.

Insgesamt muss Familie S. 1.430,51 Euro zurückzahlen. Ein Schock für den vierfachen Vater: "Wie ist das überhaupt möglich? Bereits mehrere Male war sowohl jemand von der Ablesefirma, als auch von Wien Energie bei uns, um zu überprüfen, ob wir tatsächlich keine Heizkörper besitzen. Und trotzdem kam jetzt diese hohe Rechnung". Ronny kann das einfach nicht glauben. Die 6-köpfige Familie wollte eigentlich nur sparen, doch der Versuch schien nach hinten los zu gehen.

"Uns liegt keine Genehmigung der Demontage vor"

Auf "Heute"-Anfrage erklärt Wien Energie, dass es sich bei besagtem Objekt um eine zentralbeheizte Wohnanlage handelt: "Da das gesamte Objekt mit Wärme versorgt wird, teilen sich die einzelnen Wohnungen die Kosten. Sie bilden also so etwas wie eine Heizgemeinschaft." 

Eine Demontage von Heizkörpern ist laut Wien Energie nur dann zulässig, wenn den übrigen Wärmeabnehmern des Wohnhauses kein Nachteil entsteht, in dem Fall das „Mitheizen durch Nachbar-Wohnungen“. Dem Unternehmen läge seitens der Hausverwaltung jedoch keine Genehmigung für die Demontage der Heizkörper vor.

Wien Energie bezieht sich zudem auf den anfangs erwähnten Liefervertrag für Wärme und Warmwasser: "Laut Gesetz ist daher zumindest die Verrechnung einer entsprechenden Kaltverdunstung, also eines 'Basisanteils' durchzuführen, um finanzielle Nachteile für die Nachbarn abzufedern."

In Ronnys Fall nahm die Ablesefirma fälschlicherweise eine Hochrechnung eines durchschnittlichen Jahresverbrauchs vor, statt den Basisanteil. "Wir haben nun die Basis-Werte angefordert, der Kunde wird voraussichtlich noch diese Woche eine neue Rechnung erhalten", so das Unternehmen. Familie S. hätte außerdem die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis für Wärme und Warmwasser jederzeit schriftlich zu kündigen.

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