Ärger an der Adria

Urlaubs-Hotspot casht mit Briefen an Österreicher ab

2 Jahre nach dem Kroatien-Urlaub soll ein Mann für ein Parkmanöver zahlen. Der Bürgermeister der Stadt beauftragte dafür einen Anwalt aus Slowenien.

Robert Cajic
Urlaubs-Hotspot casht mit Briefen an Österreicher ab
Marko aus Niederösterreich versteht die Vorgehensweise der kroatischen Stadt überhaupt nicht.
zVg

"Heute"-Leser Marko* (55, Name von der Redaktion geändert) befand sich im September 2022 auf der kroatischen Insel Novalja, zwei Jahre später soll er für ein vermeintliches Parkvergehen in Meeresnähe stolze 241,60 Euro brennen!

Auftraggeber der Geldforderung ist dabei ausgerechnet der Bürgermeister der Adria-Insel. Im Gespräch mit "Heute" äußert Leser Marko seinen Unmut, das Büro des Ortsvorstehers schweigt.

Stadt verlangt 66, Anwalt 240 Euro

Letzte Woche fand der 55-Jährige den Brief des Anwalts Dr. Tischler aus Slowenien in seinem Postkasten vor. Mit dabei: Eine Vollmacht der kroatischen Stadt Novalja, unterschrieben durch den Bürgermeister Ivan Dabo. Auch vermeintliche Beweisfotos zum Falschparkmanöver sowie ein Bericht der kroatischen Stadt zu dem Vergehen bekam Marko im Zuge des Schreibens zugestellt.

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    Ein Niederösterreicher soll zwei Jahre nach seinem Kroatien-Urlaub für ein Parkmanöver in Meeresnähe stolze 241,60 Euro brennen!
    Ein Niederösterreicher soll zwei Jahre nach seinem Kroatien-Urlaub für ein Parkmanöver in Meeresnähe stolze 241,60 Euro brennen!
    zVg

    Interessant: In dem beigelegten Bericht beträgt die Strafe für den Verstoß auf der öffentlichen Straße 500 Kuna, umgerechnet 66,36 Euro. Trotzdem soll der 55-Jährige über 240 Euro an den slowenischen Anwalt zahlen.

    Doch wieso beauftragt die Stadt Novalja einen Anwalt im Ausland, um eine Verwaltungsstrafe eines in Österreich lebenden Autofahrers einzutreiben? Auf Anfrage von "Heute" gab es seitens des Büros des dortigen Bürgermeisters keine Antwort dazu.

    Eintreibungsversuche scheinen laut EuGH zulässig

    Dem ÖAMTC ist der slowenische Anwalt seit Jahren ein Begriff ist. "Es gibt zu den Parkforderungen aus Kroatien mittlerweile sogar Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, dass es sich um zivilrechtliche Forderungen handelt, weswegen 'Eintreibungsversuche' grundsätzlich zulässig scheinen", so ÖAMTC-Rechtsexperte Nikolaus Authried im "Heute"-Talk.

    Die Höhe der Forderung erscheint dabei oft nicht nachvollziehbar. Der Tipp des ÖAMTC-Experten: "Wenn der Verstoß evident ist und der Betroffene die Angelegenheit rasch aus der Welt schaffen möchte, ist es am besten, ein Gegenangebot zu machen." Dieses können etwa 80 Euro betragen, um halbwegs auf der sicheren Seite zu sein.

    Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, im Gespräch mit <em>"Heute"</em>.
    Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung, im Gespräch mit "Heute".
    Weingartner-Foto / picturedesk.com, ÖAMTC

    "Reine Abzocke!"

    Betroffene könnten den Tischler-Brief laut Authried auch ignorieren, "freilich ist hier das Risiko, dass geklagt wird, deutlich höher". Für Kroatien-Urlauber Marko ist die horrende Geldforderung jedenfalls ein Ärgernis. Er weiß zwei Jahre nach dem vermeintlichen Vergehen gar nicht, ob er etwas verbrochen hätte.

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    "Dass man so eine Verwaltungsstrafe nach so langer Zeit verlangt, ist eine Frechheit. Außerdem ist die Summe völlig überhöht – das ist reine Abzocke!" Der 55-Jährige möchte sich nun rechtlich beraten lassen, um den vermeintlichen Regelverstoß endgültig aus der Welt schaffen zu können.

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Mann wird zwei Jahre nach seinem Kroatien-Urlaub auf der Insel Novalja mit einer Geldstrafe von 241,60 Euro für ein angebliches Parkvergehen konfrontiert, das der Bürgermeister der Stadt durch einen Anwalt aus Slowenien einfordert
      • Obwohl die Strafe für das Vergehen laut einem Bericht der Stadt nur 66,36 Euro beträgt, soll der Mann den höheren Betrag an den slowenischen Anwalt zahlen
      • Der ÖAMTC-Experte rät dazu, ein Gegenangebot zu machen, um die Angelegenheit zu klären, während der Betroffene die Geldforderung als "reine Abzocke" bezeichnet und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen möchte
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