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Neue "Tischler-Briefe" – Strafen für Serbien-Urlauber
Ein serbischer Strafzettel kommt einen Steirer nun teuer zu stehen: Für ein Parkmanöver soll der Mann fast 200 Euro brennen – doch er weigert sich.
"Heute"-Leser Richard* (Name von der Redaktion geändert) besuchte im April 2022 zum ersten Mal Serbiens Hauptstadt Belgrad. Im Zuge einer Hochzeitsfeier begab sich der Steirer an den Balkan und genoss seinen Aufenthalt in vollen Zügen. Belgrad hinterließ bei Richard einen durchaus positiven Eindruck – das änderte sich jedoch im Jänner 2023 schlagartig: Der Österreicher bekam nämlich eine 184-€-Strafe für ein Falschpark-Manöver. Er ist erzürnt!
Leser: "Gangart skandalös!"
Im Gespräch mit "Heute" schilderte er: "Ich blieb nach unserer Übernachtung in Belgrad kurz auf einem Parkplatz stehen, es handelte sich lediglich um ein bis zwei Minuten. Es gab weder einen Parksheriff in der Nähe, noch eine Strafe auf der Windschutzscheibe. Deshalb finde ich diese Gangart skandalös!"
Rund neun Monate nach der Balkan-Reise erhielt der Grazer ein dreiseitiges Schreiben. Der Absender: Mag. Dr. Mirko Silvo Tischler von einer slowenischen Rechtsanwaltskanzlei. Etliche Österreich-Urlauber bekamen bereits Post von dieser Kanzlei – diese cashte schon in der Vergangenheit für fragwürdige Parkvergehen in Kroatien ab – "Heute" berichtete.
Experte: "Strafe zu hoch, aber eindeutige Vorgaben fehlen"
Der ÖAMTC ist schon seit Jahren mit derartigen Schreiben konfrontiert. "Es handelt sich dabei um nichts Neues", so ÖAMTC-Experte Nikolaus Authried. Doch ist diese Vorgangsweise auch erlaubt? "Die Missachtung von Parkgebührenregelungen bzw. Überschreitungen der erlaubten Parkdauer kann nach serbischem Recht zivilrechtlich geahndet werden, wie dies in diesem Beispiel der Fall ist", so Authried.
Auch ohne Hinterlegung einer Strafe vor Ort könne die Forderung gestellt werden, so der Rechts-Experte des ÖAMTC. Doch muss "Heute"-Leser Richard die Strafe nun zahlen? "Wir stellen immer wieder fest, dass die Kosten für die Betreibung der Forderung oft überhöht erscheinen, auch wenn eindeutige Vorgaben fehlen. Unserer Rechtsauffassung nach verjähren die Forderungen nach Zahlung der Gebühr nach einem Jahr ab dem Tag der Hinterlegung der Zahlungsaufforderung oder, wenn eine solche nicht hinterlegt wurde, ein Jahr nach dem Tag, an dem das Kfz geparkt wurde."
Leser: "Zahle Tischler-Anwalt nichts!"
Wichtig zu wissen ist, dass die Strafen in Österreich nach aktuellem Stand nicht vollstreckt werden können – auch nicht gerichtlich. "Sollte man allerdings immer wieder nach Serbien reisen, empfiehlt es sich, die Grundforderung zu begleichen und wegen der Höhe mit der Kanzlei zu verhandeln. Anderes gilt natürlich dann, wenn die Forderung schon dem Grunde nach nicht (mehr) besteht, etwa nach Ablauf der Verjährung."
„Leser Richard ist sich indes sicher: "Ich plane nicht, in naher Zukunft nach Serbien zu fahren. Dem Tischler-Anwalt zahle ich sowieso nichts!"“
"Allerdings sollte man sich vergegenwärtigen, dass im jeweiligen Land unterschiedliche rechtliche Auffassungen über die Verjährungsfrist bestehen. Letztlich muss die Entscheidung nach reiflicher Überlegung und am besten auch individueller Analyse des Falls mit einem Juristen getroffen werden", empfiehlt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.