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Parkstrafe kam nach über zwei Jahren aus Kroatien an

"Heute"-Leser Tobias H. hatte einen Strafzettel aus Split im Postkasten. Darin wird eine horrende Summe für Falschparken verlangt. Ist das legal?

Jochen Dobnik
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Die "Tischler-Briefe" sind wieder im Umlauf. Darin wird eine horrende Summe für Falschparken im Ausland verlangt - teils nach Jahren!
Die "Tischler-Briefe" sind wieder im Umlauf. Darin wird eine horrende Summe für Falschparken im Ausland verlangt - teils nach Jahren!
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Die Forderungsschreiben in der Höhe von bis zu 500 Euro werden auch "Tischler-Briefe" genannt. Grund dafür ist, dass es sich bei dem Absender immer um den Anwalt Mirko Silvo Tischler handelt. Wie viele Österreicher tatsächlich ein Schreiben des slowenischen Juristen erhalten haben, ist nicht ganz klar. Der ÖAMTC schätzt die Zahl auf 15.000 bis 20.000 Betroffene.

Dubios, aber legale Abzocke

Einer davon ist Tobias H. (Name der Redaktion bekannt). Er schreibt "Heute", dass er ebenfalls vor kurzem ein Kuvert von Herrn Tischler bekommen hat. Auch er wird, so wie viele weitere Österreicher, in dem Schreiben dazu aufgefordert, eine Strafe in der Höhe von 181,37 Euro wegen Falschparkens zu zahlen. Das dazu beigelegte Foto stammt aus dem Jahr 2018 - über zwei Jahre nach dem Vorfall!

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    In den "Tischler-Briefen" wird der Empfänger zu einer Zahlung von rund 200 Euro aufgefordert. 
    In den "Tischler-Briefen" wird der Empfänger zu einer Zahlung von rund 200 Euro aufgefordert.
    privat

    "Ich gehe davon aus, dass Sie die Menschen einschüchtern wollen und diese aus Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung den von Ihnen geforderten Betrag zahlen und Sie damit ein 'gutes Geschäft' machen, so wie es viele solcher Machenschaften auch aus anderen Ländern gibt, bei denen unbescholtene Mitbürger um ihr Geld gebracht werden", schreibt H. dem Notar in einem Email, welches "Heute" vorliegt.

    Bist du auch betroffen? Dann schick uns ein Mail an [email protected] und schildere uns deinen Fall!

    Auch Thomas B. hatte 2018 einen solchen "Tischler-Brief" im Postkasten. Er wandte sich zuerst an die zuständige Gemeinde - ohne Erfolg. Daraufhin schrieb er Herrn Tischler, dass er die Strafe überweisen würde, sofern ihm eine "ordentliche Mehrwertsteuerrechnung mit Kostenaufstellung" zugesendet werde würde, da er ja ein Firmenfahrzeug verwendete. Eine Antwort blieb bis dato aus.

    Wer hier eine illegale Masche vermutet, der irrt. Die Forderung ist nämlich tatsächlich rechtlich in Ordnung. Wie aber ÖAMTC-Rechtsexpertin Verena Pronebner im Interview mit "Kosmo" erklärt, "ist es die Art und Weise, die Höhe der Forderung und die Systematik dahinter, die viele Fragen aufwirft. Es erinnert eben mehr an Abzocke und an ein lukratives, dubioses Geschäftsmodell."

    Aus diesem Grund empfiehlt der Autofahrerklub Balkan-Urlaubern gegebenenfalls entwertete Tickets zumindest fünf Jahre aufzuheben - für alle Fälle. Für Motorradfahrer ist die Dokumentation besonders wichtig, weil der Parkschein nicht "sicher" hinter der Windschutzscheibe hinterlegt werden kann. Auch sei eine Rechtsberatung rasch in Betracht zu ziehen, oder beim Unternehmen in Kroatien selbst anzurufen, um die Situation zu klären.

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      Bundesheer / OTS