Vorfall zwei Jahre her

Ärger nach Traumurlaub! Mann soll jetzt 200 Euro zahlen

Für einen 23-Jährigen hat der Adria-Urlaub vor zwei Jahren nun Konsequenzen. Für ein vermeintlich falsches Parkmanöver soll er 200 Euro Strafe zahlen.

Robert Cajic
Ärger nach Traumurlaub! Mann soll jetzt 200 Euro zahlen
Der Kroatien-Urlaub hatte für einen Steirer ein Nachspiel.
Leserreporter

"Heute"-Leser Daniel genoss den Kroatien-Urlaub in der Touristen-Hochburg Crikvenica im August 2022 in vollen Zügen. Mit dem Auto reiste der Mann aus Sankt Martin (Steiermark) an die Adria, seinen Mercedes soll er in einer Parkfläche falsch abgestellt haben. Im Gespräch mit "Heute" tobt der Steirer.

"Habe Ticket für ganzen Tag gekauft"

Immer wieder finden sich sogenannte "Tischler-Briefe" in den Postkästen von Balkan-Urlaubern wieder. Grund dafür ist, dass es sich bei dem Absender immer um den Anwalt Mirko Silvo Tischler mit Sitz in Slowenien handelt. Dieser fordert die Empfänger zu einer Zahlung von rund 200 Euro auf. Zum Anwaltsschreiben sind auch Fotos des Fahrzeugs beigelegt - und "europäische Grüße" im Anhang.

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    Im August 2022 genoss Daniel seinen Urlaub in Crikvenica (Kroatien).
    Im August 2022 genoss Daniel seinen Urlaub in Crikvenica (Kroatien).

    Unzähligen Touristen, die mit dem eigenen Fahrzeug anreisen, wird rund zwei Jahre nach dem Urlaub vorgeworfen, falsch geparkt zu haben. In Daniels Fall soll er deshalb 196,48 Euro zahlen.

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    ÖAMTC-Experte: "Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre"

    Gegenüber "Heute" verrät der Kroatien-Urlauber, wieso er der Geldforderung misstraut: "Ich habe vor Ort ein Parkticket für einen ganzen Tag gekauft. Auf dem Zettel stand aber nur, dass er für eine Stunde gilt. Mir wurde versichert, dass es keine Probleme geben werde."

    Die Rechtsberatung des ÖAMTC ist immer wieder mit "Tischler-Briefe" konfrontiert. Bei derartigen Forderungen handelt es sich laut des ÖAMTC-Juristen Nikolaus Authried um zivilrechtliche Forderungen und keine Strafen im eigentlichen Sinne. Gegenüber "Heute" stellt der Experte klar:

    Die Verjährungsfrist hierfür beträgt 5 Jahre. In diesen Fällen darf die Betreibung über einen Anwalt stattfinden, die Forderung ist freilich dennoch ungewöhnlich hoch.
    Nikolaus Authried
    ÖAMTC-Jurist

    Grundsätzlich sei daher empfehlenswert, das Schreiben nicht zu ignorieren, sondern sich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen. "Immer wieder gelingt es dabei, die Höhe der Forderung zu reduzieren. Sie wäre jedenfalls einklagbar", so Authried.

    Nicht nur in Kroatien schlagen Parkwächter mithilfe der Tischler-Kanzlei zu: Auch in Belgrad soll der Service der slowenischen Rechtsanwaltskanzlei zur Verwendung kommen. "Heute"-Leser Richard* (Name von der Redaktion geändert) besuchte im April 2022 zum ersten Mal Serbiens Hauptstadt. Belgrad hinterließ bei Richard einen durchaus positiven Eindruck – das änderte sich jedoch im Jänner 2023 schlagartig: Auch er bekam eine Strafe in Höhe von 184 Euro für ein Falschpark-Manöver – mehr dazu hier.

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