Über 50.000 Euro

Rechnungshof enthüllt unzulässige Spende an ÖVP

2022 sollen im Bundeskanzleramt durch die Betreuung der Kanzler-Accounts über 50.000 Euro an Personalkosten angefallen sein.

Leo Stempfl
Rechnungshof enthüllt unzulässige Spende an ÖVP
Der Rechnungshof sieht unzulässige Spenden des Kanzleramts an die ÖVP.
Montage: Helmut Graf, Getty Images

Schon Ende Oktober veröffentlichte der Rechnungshof den Rechenschaftsbericht der Grünen für 2022 – mit dem aufsehenerregenden Ergebnis, dass Vizekanzler Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić auf ihren mit Steuergeld finanzierten Insta-Accounts auch Werbung für die eigene Partei machten. 59.203 Euro sollen dadurch als unzulässige Spende geflossen sein – mehr dazu hier.

Jetzt geht es auch der Kanzler-Partei an den Kragen. Im Visier: Die Accounts von Karl Nehammer, auch sie gehören der Partei. Anhand von Gehaltsunterlagen wurde vom Rechnungshof erhoben, dass im ersten Halbjahr 2022 beim Bundeskanzleramt für die (Mit)Betreuung der Nehammer-Accounts Personalkosten von rund 25.300 Euro angefallen sind. Auf das ganze Jahr gerechnet ergibt das Kosten in Höhe von 50.600 Euro.

Diese wurden dem Bundeskanzleramt allerdings nicht von der Partei vergütet, was heißen würde, dass dieser Betrag der ÖVP zugutekam. Nach Ansicht des Rechnungshofs liegt also eine unzulässige Spende in Höhe von rund 50.600 Euro vor.

Im konkreten Fall sieht der Rechnungshof gleich in dreierlei Hinsicht ökonomische Vorteile:

  • Die Partei nutzte öffentliche, also mit Steuergeld finanzierte Personalressourcen für ihr eigenes Medium.
  • Es wurden Postings veröffentlicht, die die Regierungsarbeit nicht unmittelbar betreffen. Der Werbeeffekt sei dabei auf die Partei gerichtet gewesen.
  • Die Partei konnte durch den Einsatz öffentlicher Mittel zusätzliche Follower generieren und daher von einem erhöhten Werbewert ihrer parteipolitischen Inhalte profitieren.

Schwierige Trennung

Die gesetzlichen Regelungen, was die Vermischung von Ressourcen der öffentlichen Hand und einer politischen Partei angeht, sind in Österreich leider nicht klar. Immer wieder kommt es durch die fehlende Trennung dieser Sphären zu Konflikten.

Bei Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil waren es 2022 sechs Postings, die der Partei zuzuordnen seien. Insgesamt wird hier von einer unzulässigen Spende in Höhe von 600 Euro ausgegangen.

55.000 Euro

Durch die FPÖ kam es in anderen Sphären 2022 zu noch gröberen Verstößen. Es geht um den Fanshop der Kärntner Landespartei, der von einem Unternehmen betrieben werde. Die FPÖ behauptet, daraus keine Einnahmen zu erhalten. Allerdings stellt der Verkauf eine Werbemaßnahme für die Partei dar, deren Sach- und Personalkosten ein Unternehmen trug.

Weil die FPÖ dazu keine genauen Zahlen übermittelte, geht der Rechnungshof von einem Betrag in Höhe von 55.000 Euro aus. Diese Spende wäre auszuweisen gewesen und übersteigt zudem die Spendenobergrenze.

Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht liegt weiters vor, weil die FPÖ 54.242 Euro an Presseförderung für ihre "Neue Freie Zeitung" nicht im Rechenschaftsbericht offenlegte. Zu gering dargestellt sollen die Beträge der Inserate sein.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Rechnungshof hat festgestellt, dass Vizekanzler Werner Kogler und Justizministerin Alma Zadić auf ihren steuerfinanzierten Instagram-Accounts Werbung für die eigene Partei machten, was als unzulässige Spende von 59.203 Euro gewertet wird.
    • Auch Bundeskanzler Karl Nehammer und die FPÖ stehen im Fokus, da Nehammers Social-Media-Betreuung und der FPÖ-Fanshop als unzulässige Spenden in Höhe von 50.600 Euro bzw. 55.000 Euro angesehen werden.
    leo
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