Rechenschaftsbericht

Spenden, Fanshop – harte Kritik an FPÖ, ÖVP, SPÖ

Der Rechnungshof veröffentlichte nun auch seine Rechenschaftsberichte über SPÖ, ÖVP & FPÖ. Es kam zu Verstößen auf Social Media und bei einem Fanshop.

Lukas Leitner
Spenden, Fanshop – harte Kritik an FPÖ, ÖVP, SPÖ
Der Rechnungshof veröffentlichte nun die Rechenschaftsberichte über ÖVP, SPÖ und FPÖ.
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Der Rechnungshof veröffentlichte am Freitag seinen Rechenschaftsbericht 2022 zur ÖVP, SPÖ und FPÖ. Dabei geht hervor, dass in allen Fällen Mitteilungen an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UTPS) erstattet wurden, der dann auch über etwaige Strafen entscheidet.

Konkret handelt es sich um Konten in Sozialen Netzwerken von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und Verstöße der FPÖ im Zusammenhang mit einem Fanshop, sowie der "Neuen Freien Zeitung".

Unzulässige Parteispenden

Im Zusammenhang mit Social-Media-Aktivitäten von Politikern würden sich generell "Abgrenzungsfragen ergeben, die mit potenziellen Interessenskonflikten verbunden sind", so der RH in einer Mitteilung zum Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2022.

Beispielsweise sei die ÖVP der Medieninhaber der offiziellen Accounts des Bundeskanzlers. Geht es jetzt nach der Überprüfung des RH ergaben sich im Jahr 2022 Personalkosten, die in einer Höhe von rund 50.600 Euro liegen, welche die Volkspartei dem Bundeskanzleramt nicht vergütet hat. Die Summe dieser Personalkosten wertet der Rechnungshof nun als eine unzulässige Spende.

Einen ähnlichen Verstoß gibt es bei der SPÖ, denn der Facebook-Account von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sei ein öffentlicher Account, dem Amt der Landesregierung zurechenbar. Sechs Postings aus dem Jahr 2022 seien aber der Partei zuzuordnen.

Fanshop als Werbemaßnahme

Auch die FPÖ-Kärnten gelang ins Visier des UTPS. Hier handelt es sich aber nicht um Social-Media-Postings, sondern die Freiheitlichen verweisen auf ihrer Website auf einen Fanshop. Dieser bietet Werbeartikel mit Designs der FPÖ-Kärnten an.

Die Partei betonte, dass der Webshop von einem Unternehmen betrieben werde und man selbst keine Einnahme daraus erziele oder Parteispenden erhalte. Der Rechnungshof ist aber der Meinung, dass durch den Verkauf der Werbeartikel eine Werbemaßnahme für die Partei dargestellt werde.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Der Rechnungshof veröffentlichte seinen Rechenschaftsbericht 2022 zur ÖVP, SPÖ und FPÖ und stellte dabei Verstöße auf Social Media und bei einem Fanshop fest.
    • Unzulässige Parteispenden und Werbemaßnahmen wurden bei den Konten von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) und der FPÖ-Kärnten festgestellt, was zu Mitteilungen an den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat führte.
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