Kommissars-Hearing am Dienstag

Prüfung für neuen EU-Job – Brunner muss vor Ausschuss

Noch-Finanzminister Brunner hat am Dienstag das Hearing für den Job als EU-Migrationskommissar. Wie das läuft – und was passiert, wenn er durchfällt.

Angela Sellner
Prüfung für neuen EU-Job – Brunner muss vor Ausschuss
Noch-Finanzminister Magnus Brunner soll in der neuen EU-Kommission von Präsidentin Ursula Van der Leyen Migrationskommissar werden.
Ronald Thekkumcoil.

Für Noch-Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wird es jetzt ernst. Der designierte neue österreichische EU-Kommissar für Migration hat am Dienstag sein Hearing in Brüssel. Eine Art Eignungsprüfung vor dem EU-Parlament, dem sich alle neuen EU-Kommissarinnen und -Kommissare stellen müssen.

Die Hearings laufen seit dem 4. November, Brunners Termin ist am 5. November um 18.30 Uhr vor dem "Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres" des EU-Parlaments. Dass der VP-Politiker das Hearing besteht, ist Voraussetzung, dass er seinen neuen EU-Job wie geplant mit 1. Dezember antreten kann.

Drei Stunden

Das Hearing ist für drei Stunden angesetzt und läuft laut "Heute"-Informationen folgendermaßen ab: Zunächst wird Brunner einen 15-minütigen Vortrag zu den Themen seines künftigen EU-Aufgabengebiets – insbesondere Migration und Innere Sicherheit – halten. Danach muss er den Parlamentariern dazu Rede und Antwort stehen.

Im Anschluss wird abgestimmt. Damit er auf Anhieb "durchkommt", braucht Brunner eine Zweidrittelmehrheit. Im Ausschuss sitzen 75 EU-Abgeordnete, von denen er 49 Ja-Stimmen braucht. Vertreten sind in dem EU-Ausschuss Mandatare aller Fraktionen von ganz links bis ganz rechts.

Keine sichere Bank

Allein mit den Stimmen der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokraten und der Liberalen findet Brunner nicht das Auslangen. Und dass der VP-Politiker auf Anhieb durchkommt, sei alles andere als sicher, heißt es aus EU-Kreisen zu "Heute". Denn die Hearings seien durchaus auch eine Art "Showpolitik".

Die politische Rechte im EU-Parlament steht Brunner als künftigem EU-Migrationskommissar jedenfalls sehr kritisch gegenüber. In Österreich hatte ja die FPÖ bereits einen (wiewohl abgelehnten) Antrag eingebracht, Brunner als Anwärter für den EU-Migrationskommissar  zu ersetzen, da er "ungeeignet" sei.

Auch dass die EU-Sozialdemokraten im ersten Anlauf für Brunner stimmen, gilt als unsicher – möglich, dass sie ihn vorerst blockieren und abwarten wollen, ob ihre eigenen Kommissars-Kandidaten durchkommen – deren Hearings finden in der nächsten Woche statt.

Bei Durchfallen Nachprüfung

Brunner gilt zwar unter den EU-Kommissarsanwärtern nicht als Wackelkandidat, es könne aber durchaus sein, dass der 52-Jährige aus polit-taktischen Gründen zunächst abgelehnt werde, heißt es. Sollte Brunner am Dienstag durchfallen, folgt eine Runde schriftlicher Fragen der EU-Mandatare an ihn. Ist der Ausschuss dann immer noch nicht zufrieden, gibt es in der Woche ab 18. November ein zweites Hearing – dort reichen dann 50 % der Stimmen, um zu bestehen.

Zustimmen muss Ende November noch das gesamte EU-Parlament – das gilt aber als Formsache, wenn die Hearings bestanden sind. Dass ein bis mehrere Kommissars-Anwärter überhaupt durchfielen und das jeweilige Mitgliedsland dann einen neuen Kandidaten vorschlagen musste, kam zuletzt immer wieder vor. Sollte das auch heuer passieren, käme der ganze Zeitplan ins Wanken und die neue EU-Kommission würde wohl nicht wie geplant am 1. Dezember ihre Arbeit aufnehmen.

Wer im Finanzministerium übernimmt

Läuft alles nach Plan, würde Brunner seinen neuen Job als EU-Kommissar mit 1. Dezember antreten. Steht bis dahin in Österreich keine neue Regierung – was mehr als wahrscheinlich ist – bräuchte es im Finanzministerium eine Übergangslösung. Interimistisch übernehmen dürfte dann Gunter Mayr, Steuerrechtsexperte und Sektionschef im Finanzministerium.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Magnus Brunner, der derzeitige österreichische Finanzminister, hat am Dienstag ein entscheidendes Hearing vor dem EU-Parlament, um als neuer EU-Migrationskommissar bestätigt zu werden
    • Sollte er die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreichen, würde es zu einer Nachprüfung kommen
    • Geplant ist, dass die neue EU-Kommission am 1.Dezember startet
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