Haftprüfung vorgezogen

Paukenschlag: Gericht verlängert U-Haft für Benko

Überraschend hatte Benko am Freitag wieder einen Termin bei der Haftrichterin. Die U-Haft wird vorerst für einen Monat verlängert – bis 28. Februar.
Angela Sellner
31.01.2025, 14:38

Der erste Haftprüfungstermin für den gefallenen Immobilien-Jongleur René Benko wäre eigentlich erst am 7. Februar gewesen. Doch überraschenderweise musste der 47-Jährige, über den am 24. Jänner für zunächst zwei Wochen die Untersuchungshaft wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt worden war, bereits am heutigen Freitag erneut zur Haftrichterin.

Die Haftprüfungsverhandlung wurde um eine Woche vorverlegt – "aus terminlichen Gründen", wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen mitteilte. Bekanntlich sind ja in der kommenden Woche Semesterferien in Wien.

Kurzfristig wurde der Termin für heute um 13 Uhr anberaumt. Dabei wurde die U-Haft für Benko, wie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beantragt, um einen Monat verlängert.

Das Gericht geht weiter von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe.

Videoüberwachte Einzelzelle

Milliardenpleitier Benko muss also wohl den gesamten Monat Februar in der Justizanstalt Josefstadt, dem sogenannten Grauen Haus, verbringen. Er soll dort in einer videoüberwachten Einzelzelle untergebracht sein.

Benko war am 23. Jänner wegen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr in Innsbruck festgenommen und noch am selben Tag nach Wien in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden. Laut Festnahmeanordnung wirft die WKStA dem Signa-Gründer unter anderem Untreue und schweren Betrug vor. Er soll im Zuge seiner Insolvenz Vermögen verschleiert haben, um es vor dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu schützen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bis 28. Februar

Spätestens am 28. Februar muss das Gericht neuerlich über die U-Haft für Benko entscheiden. Laut Gesetz muss bei U-Haft die erste Haftprüfungsverhandlung nach (spätestens) 14 Tagen erfolgen – im Falle Benko war das nun unerwartet schon nach einer Woche. Die nächste Frist ist nach einem weiteren Monat (konkret also am 28. Februar).

Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Benkos Verteidigung gab keine Erklärung ab.

{title && {title} } sea, {title && {title} } Akt. 31.01.2025, 17:04, 31.01.2025, 14:38
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