Beschluss im Parlament
Neue Steuerreform: Diese Gruppe bekommt jetzt mehr Geld
Eine Gesetzesänderung ergänzt die Abschaffung der kalten Progression (inflationsbedingte Steuererhöhung) und beschert einigen Bürgern weniger Steuern.
Jahrzehntelang spülte die kalte Progression den Finanzministern automatisch mehr Geld in die Kassen: Wer inflationsbedingt eine Gehaltserhöhung bekam, konnte in eine höhere Steuerklasse rutschen und musste damit automatisch mehr ans Finanzamt abliefern. Damit ist seit heuer Schluss.
Ab sofort inflationsangepasst
Türkis-Grün hat die (bisher von vielen Regierungen versprochene) kalte Progression tatsächlich zum Teil abgeschafft und die einzelnen Steuerklassen um den Inflationswert 9,6 Prozent erhöht. Das wird heuer erstmals bei den Einkommen spürbar.
Die Abschaffung der kalten Progression bringt den Bürgerinnen und Bürgern heuer eine Entlastung von insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Für manche hätte sich laut Finanzministerium beim 13. und 14. Gehalt dennoch eine Verschlechterung ergeben, diese Anpassung bei den sogenannten "sonstigen Bezügen" wird Mittwochnachmittag im Parlament korrigiert. Dem Vernehmen nach sind alle Parteien dafür.
Wer davon profitiert
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit monatlichen Bruttobezügen von rund 1.200 Euro bis 1.600 Euro bzw. Pensionistinnen und Pensionisten mit monatlichen Bruttobezügen von rund 1.050 bis 1.450 Euro werden damit mit bis zu rund 100 Euro im Jahr 2024 entlastet.
Das Finanzministerium hat ein Beispiel ausgerechnet: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.200 Euro zahlt in der laufenden Lohnverrechnung gem. Tarif keine Lohnsteuer, während bisher für das 13./14. Monatsgehalt Steuern zu zahlen sind: Da in Summe das 13./14. Monatsgehalt (2.400 Euro) die Freigrenze von 2.100 Euro übersteigt, fällt eine Steuerlast in Höhe von jährlich rund 86 Euro an. Nach Anpassung der Freigrenze unterliegen auch das 13./14. Monatsgehalt keiner Steuer. Die Steuerersparnis kommt übrigens automatisch, man muss dafür nichts unternehmen.
So kann sich jeder Entlastung ausrechnen
Wer wissen will, wieviel er sich durch die Abschaffung der kalten Progression erspart, kann sich das vom Entlastungsrechner auf der Website des Finanzministeriums ausrechnen lassen. Gehalt eingeben, persönliche Umstände (Sachbezüge, Kinder etc.) ergänzen, schon scheint die Steuerbelastung auf.