Wirtschaft

Kalte Progression abgeschafft – was du nun wissen musst

Es ist beschlossene Sache! Der Bundesrat hat am Donnerstag die Abschaffung der kalten Progression in Österreich besiegelt. Die Details!

Die Abschaffung der kalten Progression bringt den arbeitenden Menschen etwas mehr Gehalt.
Die Abschaffung der kalten Progression bringt den arbeitenden Menschen etwas mehr Gehalt.
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Die Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression wurden am Donnerstag im Bundesrat mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS mit breiter Mehrheit befürwortet. Die SPÖ wandte sich gegen die Regierungsvorlage, kritisierte mangelnde Verteilungsungerechtigkeit und forderte eine gänzliche Abschaffung der kalten Progression, die aus ihrer Sicht - ebenso wie aus der Sicht der FPÖ und der NEOS - nur teilweise abgeschafft wird.

Für die Fristverlängerung zur Antragstellung für den Energiekostenausgleich bis 31. Oktober 2022 sprachen sich neben ÖVP und Grünen auch die NEOS aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der SPÖ für gezielte Hilfe in der Teuerungskrise und zwei Anträge der FPÖ zur Optimierung der Maßnahmen zur kalten Progression sowie zur Ausweitung der Anspruchsberechtigten beim Energiekostenausgleich blieben in der Minderheit.

Einstimmig sprach sich die Länderkammer für eine gesetzliche Grundlage aus, um ein neues Angebot in der Pflegeausbildung zu schaffen. Stimmenmehrheit gab es für eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und dem Bund. Diese regelt die Errichtung und den Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria in Linz, vor allem hinsichtlich der Finanzierung.

Anhebung der Tarifstufen

Entgegengewirkt werden soll der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen laut Teuerungs-Entlastungspaket Teil II mit folgenden Maßnahmen: Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, Einkünfte im Umfang des verbleibenden Drittels nach sozialökonomischen Parametern weiter entlastet. Die Besteuerungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft werden erhöht und der Dienstgeberbeitrag von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt.

Für das Jahr 2023 ist eine automatische Anhebung der Einkommensgrenzen im Lohn- und Einkommensteuerrecht um 3,46 Prozent vorgesehen, wobei den beiden untersten Tarifstufen eine außertourliche Anhebung um insgesamt 6,3 Prozent zur Abfederung der aktuellen Teuerung zuteilwird. Berechnungen gehen im nächsten Jahr von 1,85 Milliarden Euro weniger Steuerlast für die Bevölkerung aus, 2024 von bereits 4,38 Milliarden Euro Entlastung. Weiters wird das variable Entlastungsdrittel dafür genutzt, verschiedene Absetzbeträge wie den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Pensionistenabsetzbetrag um die volle Inflationsrate von 5,2 Prozent (statt 3,46 Prozent) anzuheben.

Die Abschaffung der kalten Progression wäre grundsätzlich begrüßenswert, so Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Allerdings sei ein Modell gewählt worden, das Spitzenverdiener besonders berücksichtige. Frauen und Kinder seien die großen Verlierer. Das Gesamtvolumen der Reform komme zu 60 Prozent Männern und nur zu 40 Prozent Frauen zugute, kritisierte Grossmann sowohl fehlendes Gender Budgeting, als auch mangelnde Unterstützung der einkommensschwachen Haushalte. Im neuen Budget ortet sie insgesamt eine deutliche Verteilungsungerechtigkeit, eine Umverteilung von unten nach oben und eine fehlende Gegenfinanzierung. Stefan Schennach (SPÖ/W) brachte den SPÖ-Entschließungsantrag ein und forderte gezielte Hilfe in der Teuerungskrise, wie etwa die gänzliche Abschaffung der kalten Progression, anstelle von "Steuergeschenken für Spitzenverdiener".

Die nunmehrige Abschaffung der kalten Progression sei ein historischer Schritt, und sie werde zu 100 Prozent abgeschafft, hielt demgegenüber Finanzminister Magnus Brunner fest. Zwei Drittel der Abschaffung erfolgen ihm zufolge automatisch und ein Drittel komme jenen zugute, die weniger verdienen. Dass die Abschaffung nur Steuerzahler:innen zugutekomme, sei genau der Sinn dieser Entlastungsmaßnahme. Darüber hinaus habe der Budgetdienst des Parlaments sehr wohl festgestellt, dass die Maßnahmen Menschen mit weniger Einkommen mehr entlasten werden.

150 €-Energiegutschein

Mehr Personen sollten die Möglichkeit haben, vom Energiekostenausgleich zu profitieren, wird der gemeinsam mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II verhandelte Initiativantrag der Koalitionsparteien auf Verlängerung der Einreichfrist begründet. Nach derzeitiger Rechtslage konnten die Gutscheine zum Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro nur bis Ende August 2022 bei einem Stromanbieter eingereicht werden. Neben der Verlängerung der Einreichfrist bis Ende Oktober 2022 wird auch die Frist für die Vorlage der Daten zur Einlösung auf 31. März 2023 verschoben.

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