Schüsse in Wiener Park

Mordversuch! Zwei Männer nach Bandenkrieg angeklagt

Wochenlang bekämpften sich Tschetschenen und Syrer im vergangenen Sommer in Wien. Gegen zwei Beteiligte wurde nun Anklage wegen Mordversuchs erhoben.
Newsdesk Heute
26.02.2025, 16:21

Eine brutale Massenschlägerei sorgte im Anton-Kummerer-Park in der Wiener Brigittenau im Juli des Vorjahres für Aufsehen. Mit Messern und Schlagwaffen gingen zwei Jugendgruppen aus Syrien und Tschetschenien aufeinander los. Drei Syrer wurden zudem durch Schüsse leicht verletzt.

Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwoch mitteilte, wurde nun gegen zwei Beteiligte im Alter von 29 beziehungsweise 30 Jahren Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Dem Erstangeklagten wird zur Last gelegt, fünf Männer vorsätzlich zu töten versucht zu haben, indem er sie attackierte und zumindest sechsmal mit einer Faustfeuerwaffe auf sie schoss. Da der 30-Jährige die Opfer knapp verfehlte, sei es beim Versuch geblieben. Zwei Beteiligte wurden jedoch durch von Fahrzeugen abprallende Projektile leicht verletzt.

Dem 29-Jährigen wird zur Last gelegt, in Kenntnis des Tatplanes gemeinsam mit dem Erstangeklagten und einem noch unbekannten Täter zum Tatort gefahren zu sein, sich ebenso bewaffnet und die im Park befindlichen Männer attackiert zu haben. Dadurch habe der Mann zumindest psychischen Beitrag zum versuchten Mord geleistet, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

Beide Tschetschenen schweigen

Die Angeklagten sind Teil einer in Wien lebenden tschetschenischen und die Opfer einer syrischen Gemeinschaft, zwischen denen es insbesondere im Sommer 2024 mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Die beiden russischen Staatsangehörigen wollten sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen äußern. Neben den Aussagen der Opfer sowie unbeteiligter Zeugen führten unter anderem Sachverständigengutachten, der Schmauchspuren- und Tatortbericht sowie die Auswertung von Telefondaten zur Rekonstruktion der Tat.

"Die Strafdrohung für das Verbrechen des Mordes beträgt zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben", heißt es abschließend seitens der Staatsanwaltschaft Wien.

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