Forderung von Klarna

4 Tage zu spät bezahlt – aus 2 Euro wurden plötzlich 67

Anja M. (40) bezahlte eine Klarna-Rechnung um vier Tage zu spät. Aus Mini-Mahnspesen wurde schnell ein Fall für ein Inkasso-Büro!
Wien Heute
26.02.2025, 06:00

Anja M. (Name geändert) versteht die Welt nicht mehr: Die 40-jährige Wienerin bestellte am 16. November 2024 einen Foto-Hintergrund aus Stoff für eine Geburtstagsparty: "Ich wollte mir den Einkaufs-Stress ersparen und habe den Hintergrund bei einem großen Online-Händler um 29,20 Euro gekauft", berichtet sie im Gespräch mit "Heute".

Abgewickelt wurde der Kauf über den Zahlungsanbieter Klarna. Bis 16. Dezember hätte Anja M. den Beitrag einzahlen müssen: "Weil damals so wahnsinnig viel los war bei mir und der Vorweihnachts-Stress auch noch dazu gekommen ist, habe ich einfach darauf vergessen. Ich habe dann erst am 20. Dezember – also vier Tage zu spät – eingezahlt."

Erste Mahnung belief sich auf 2 Euro

Obwohl die 40-Jährige bereits am 20. Dezember das Geld überwiesen hatte, wurden ihr am 23. Dezember Mahngebühren in der Höhe von 2 Euro verrechnet. Bis 20. Jänner erhielt Anja M. insgesamt drei Mahnungen von Klarna, in der letzten belief sich der Betrag auf 4,40 Euro: "Da sich die Mahnung mit meiner Zahlung überschnitten hatte, habe ich den Mini-Betrag von 2 Euro für die Mahnung nicht beachtet. Und auch die weiteren Mahnungen leider nicht", erklärt die Wienerin.

Mit bösen Folgen: Denn am 4. Februar erhielt sie ein Mail von einem Inkassobüro. Dieses forderte insgesamt 67,22 Euro von der 40-Jährigen – darunter 38,80 Euro für "allgemeine Bearbeitungskosten": "Ich verstehe, dass es meine Schuld ist, dass ich vier Tage zu spät bezahlt habe. Und auch die Mahngebühren von 4,40 Euro sehe ich noch ein, ich habe sie vergangene Woche überwiesen. Aber 67,22 Euro finde ich dramatisch – das steht in keinster Relation zur ursprünglichen Mahngebühr von 2 Euro", meint Anja M.

Inkassoforderung wurde eingestellt

Die Wienerin wandte sich daher gleich an das Inkassobüro: "Das Verfahren wurde eingefroren, sie prüfen meinen Fall jetzt. Falls ich die 67 Euro wirklich zahlen soll, werde ich mich auf jeden Fall an den Konsumentenschutz wenden und auch rechtliche Schritte über meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen", zeigt sich die 40-Jährige kämpferisch.

Nach einer "Heute"-Anfrage bei der für Klarna zuständigen PR-Agentur zeigt sich, dass rechtliche Schritte nicht mehr nötig sind: "Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der offene Betrag abgeschrieben und die Inkassoforderung eingestellt wurde. Die Kundin wurde darüber bereits informiert", heißt es.

Arbeiterkammer klagte Klarna

Der Zahlungsanbieter Klarna steht seit Jahren in der Kritik von Konsumentenschützern: Die Arbeiterkammer (AK) und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) verzeichnen nach wie vor viele Beschwerden und Anfragen. Meist erhalten Kunden Mahnungen, obwohl sie die Waren nicht erhalten oder ordnungsgemäß zurückgeschickt haben.

Die AK klagte Klarna zudem wegen mehrerer Klauseln – 2023 erklärte das Wiener Handelsgericht einige davon für unzulässig. So darf der Zahlungsanbieter Nutzer nicht zur ausschließlichen Kontaktaufnahme per App oder Website zwingen und auch nicht mehr unterschiedliche Fälligkeiten für Zahlungen nennen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 26.02.2025, 07:02, 26.02.2025, 06:00
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