Der Schock sitzt noch immer tief. Der Fall um die erst wenige Tage alte Melek, die im November des Vorjahres zunächst aus der Klinik Favoriten verschwunden und wenig später tot in einem Mistkübel in der Nähe des Krankenhauses gefunden worden war, wühlt nach wie vor auf.
Die Mutter des Mädchens, Büsra T. (30) sitzt seither, gänzlich gebrochen, in U-Haft, wartet auf ihren bevorstehenden Mordprozess. Der türkischstämmigen Frau aus traditioneller Familie wird vorgeworfen, ihr uneheliches Kind getötet zu haben. Ein nun erstelltes psychiatrisches Gutachten gibt Einblick in die Gedankenwelt der Tatverdächtigen und zeigt, dass die Frau "zurechnungsfähig, aber nicht gefährlich" ist.
Nun, so berichtet die "Krone" am Sonntag, was Frau mit dem Gerichtsgutachter besprochen hat. Manchmal gehe sie stundenlang mit einem Kissen im Arm auf und ab, heißt es da. "Mein Kleines, bist nicht tot, du bist bei mir", soll sie dann leise schluchzen. Zwar scheine die Verdächtige mittlerweile begriffen zu haben, dass sie eine furchtbare Tat begangen haben soll, gleichzeitig versuche sie aber auch, das Geschehene zu verdrängen.
Dem Gutachter schilderte T., dass sie die Schwangerschaft verdrängt habe und in weiterer Folge von der Geburt – Melek war ein Früchen – überrascht geworden sei. Als das Kind plötzlich da war, hätten ihre Gedanken zu kreisen begonnen, sie eine vollkommene Ausweglosigkeit verspürt, auch Migräne und andere körperliche Beschwerden bekommen. Vor den Kriminalisten knickte die Frau dann schließlich ein, gestand, ihre Tochter durch Gewalteinwirkung getötet und anschließend im Mistkübel abgelegt zu haben.
Für Star-Verteidigerin Astrid Wagner liegt im Gutachten aber auch eine Chance. Denn da ihre Mandantin nicht als gefährlich gilt und auch keine Wiederholungsgefahr bestehe, könnte T. glimpflicher als mit einer Verurteilung wegen Mordes vorkommen. Das Ziel Wagners: Zu zeigen, wie sehr die Mutter "bei der schrecklichen Tat noch unter dem Einfluss der Geburt gestanden hat".
Eine Beurteilung nach Paragraf 79 StGB sei für die Juristin weiter möglich. Für die Tötung eines Kindes bei der Geburt ist demnach eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft will jedenfalls bald Mordanklage einbringen. Es gilt die Unschuldsvermutung