Nach Verurteilung

Haft naht – Wann Grasser spätestens ins Gefängnis muss

Der Häfn-Countdown läuft für den zu vier Jahren verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Spätestens Ende Mai muss er wohl in die Zelle.
Angela Sellner
15.04.2025, 21:45

Für den in der Buwog-Causa wegen Untreue zu vier Jahren Gefängnis verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser läuft der Countdown zum Haftantritt. Ostern kann der 56-Jährige aber noch auf freiem Fuß verbringen; wenn die Bürokratie sich Zeit lässt, könnte Grasser theoretisch auch erst spätestens Ende Mai "einrücken" müssen.

Kommende Woche läuft eine erste Deadline ab – und zwar jene für die Übermittlung des Urteils. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil über die Berufung von Grasser und anderen Buwog-Angeklagten am 25. März gefällt und muss dieses binnen eines Monats ausfertigen und an das Erstgericht, das Landesgericht für Strafsachen Wien, übermitteln. Spätester Zeitpunkt dafür wäre also der 25. April, der Freitag nach Ostern.

Ein Monat Zeit für Haftantritt

"Dann kommt die Aufforderung zum Haftantritt", erläutert Grassers Anwalt Manfred Ainedter auf "Heute"-Anfrage. Zuständig dafür ist das Straflandesgericht Wien. Hat der Ex-Politiker den "Einrückungsbefehl" erhalten, hat er einen Monat Zeit, bis er spätestens seine Zelle beziehen muss. Könnte sich also bis Ende Mai hinziehen.

Welche Haftanstalt es bei Grasser wird, steht noch nicht fest. Anwalt Ainedter rechnet mit der Justizanstalt Innsbruck, im Volksmund "Zieglstadl" genannt. Üblich ist ein Gefängnis nahe dem Wohnort, Grasser lebt mit seiner Familie in Kitzbühel, Innsbruck wäre also naheliegend.

Ein Jahr Zelle, ein Jahr Fußfessel?

Die volle – von ursprünglich acht auf vier Jahre reduzierte – Strafe wird Grasser nicht absitzen müssen. Bei tadelloser Führung hätte er Anspruch auf eine sogenannte "Halbstrafe" – was eine Entlassung nach zwei Jahren bedeutet. Es könnte darauf hinauslaufen, dass Grasser nur ein Jahr tatsächlich im Gefängnis verbringen muss, das zweite mit Fußfessel zu Hause sein kann.

Zu Beginn wird er wie jeder Häftling in den geschlossenen Vollzug müssen. Die Regeln könnten aber schon nach wenigen Wochen gelockert werden. Dafür bräuchte Grasser einen Job, er könnte dann in der Früh das Gefängnis Richtung Arbeitsplatz verlassen und müsste erst abends zurück in die Zelle.

Beschwerde beim Europäischen Gericht

Beschwerde gegen das Urteil und die lange Verfahrensdauer (fast 16 Jahre!) wird Grasser beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen. Das hat er direkt nach dem OGH-Urteil am 25. März angekündigt. Aufschiebende Wirkung hat das freilich nicht, ins Gefängnis muss der einstige Polit-Star in jedem Fall.

{title && {title} } sea, {title && {title} } 15.04.2025, 21:45
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite