So geht es weiter

Grasser verurteilt, doch erneute Anklage könnte kommen

Am Dienstag bestätigte der Oberste Gerichtshof den Schuldspruch gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Ihm drohen nun neue Anklagen.
Lukas Leitner
28.03.2025, 20:42

Am Dienstag bestätigte der Obersten Gerichtshof ein Hammer-Urteil: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde im Zuge des Buwog-Prozesses schuldig gesprochen. Jetzt muss er für vier Jahre ins Gefängnis – "Heute" berichtete ausführlich.

Nach den Schuldsprüchen ist nun der OGH mit der schriftlichen Ausfertigung des Urteils am Zug. Danach kommt aber auch wieder das Wiener Straflandesgericht ins Spiel, weil es beim OGH-Spruch auch einige Teilaufhebungen gegeben hat, die an die erste Instanz zurückwandern.

Dort kommt es dann zu einer Neubestimmung der Richter, der dann eine neue Verhandlung ausschreibt. Dann entscheidet die WKStA, Anklage in den Teilaufhebungen aufrecht bleibt.

Die WKStA könnte aber vor einer neuerlichen Anklage in den Teilaufhebungen absehen. Denn der schwerwiegendste Tatvorwurf – die Untreue – ist immerhin schon rechtskräftig entschieden, die noch aufrechten Vorwürfe mit einem weitaus geringerem Strafmaß belegt. Eine Entscheidung, ob die WKStA erneut zur Anklage greift, ist aber noch ausständig.

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