EU-Richtlinien gelten im Gegensatz zu Verordnungen nicht unmittelbar, sondern müssen innerhalb einer bestimmten Frist von den Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden. Weil dahingehende Maßnahmen verabsäumt wurden, hat die Kommission nun Schritte gegen Mitgliedstaaten ergriffen. Davon ist auch Österreich betroffen.
In insgesamt vier Fällen wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet und entsprechende Aufforderungsschreiben verschickt. Die Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um der EU-Kommission zu antworten und die Richtlinien vollständig umzusetzen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, den nächsten Schritt im Verfahren einzuleiten.