Erfolgreich geklagt

Beamter zieht wegen 13 Arbeitsminuten vor Gericht

Weil seine Firma ihm eine Pause von seiner Gesamtarbeitszeit abzog, ging ein Zollbeamter in Deutschland jetzt vor Gericht.
Team Wirtschaft
17.03.2025, 21:22

Ein Zollbeamter aus Baden-Württemberg hat vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto erstritten.

Der Beamte hatte seinen Dienst für eine private Angelegenheit kurz unterbrochen, woraufhin ihm der Arbeitgeber eine 20-minütige Ruhepause von seiner Arbeitszeit abzog. Das Gericht entschied, dass dieser Abzug unzulässig war.

Der Vorfall ereignete sich an einem Arbeitstag, an dem der Mann zunächst von 6:00 bis 7:10 Uhr gearbeitet hatte. Nach einer 13-minütigen Unterbrechung setzte er seinen Dienst von 7:23 bis 12:20 Uhr fort. Da seine Gesamtarbeitszeit damit sechs Stunden und sieben Minuten betrug, zog der Arbeitgeber ihm automatisch eine 20-minütige Pause ab.

Dies geschah mit der Begründung, dass bei einer durchgehenden Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause erforderlich sei.

Die kurze private Unterbrechung wurde vom Arbeitgeber jedoch nicht als Pause anerkannt, da diese Zeit angeblich nicht für eine ausreichende Regeneration ausreiche. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu einer anderen Einschätzung.

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Es entschied, dass dem Beamten die 13 Minuten gutzuschreiben seien, da der Arbeitgeber diese Zeit nicht als Arbeitszeit werten könne. Das Urteil beruft sich auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie auf den Grundsatz von Treu und Glauben.

Das Urteil wurde am Montag veröffentlicht, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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