Die Stechuhr zeichnet nicht nur die Arbeitszeit minutengenau auf, auch die Pausen.
Getty Images/iStockphoto
Ein Zollbeamter aus Baden-Württemberg hat vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto erstritten.
Der Beamte hatte seinen Dienst für eine private Angelegenheit kurz unterbrochen, woraufhin ihm der Arbeitgeber eine 20-minütige Ruhepause von seiner Arbeitszeit abzog. Das Gericht entschied, dass dieser Abzug unzulässig war.
Der Vorfall ereignete sich an einem Arbeitstag, an dem der Mann zunächst von 6:00 bis 7:10 Uhr gearbeitet hatte. Nach einer 13-minütigen Unterbrechung setzte er seinen Dienst von 7:23 bis 12:20 Uhr fort. Da seine Gesamtarbeitszeit damit sechs Stunden und sieben Minuten betrug, zog der Arbeitgeber ihm automatisch eine 20-minütige Pause ab.
Dies geschah mit der Begründung, dass bei einer durchgehenden Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause erforderlich sei.
Die kurze private Unterbrechung wurde vom Arbeitgeber jedoch nicht als Pause anerkannt, da diese Zeit angeblich nicht für eine ausreichende Regeneration ausreiche. Das Verwaltungsgericht kam jedoch zu einer anderen Einschätzung.
Diese Storys solltest du am Montag, 17. März, gelesen haben
Soll am Dienstag stattfinden
Es ist fix! Kreml bestätigt Telefonat mit Trump
14/15
Kino
Am Kino-Montag zahlst du mit "Heute" nur 6,50!
15/15
Paar fordert Trauergeld
Papagei nach Schnabel-OP tot – Familie will 10.000 Euro
1/15
Glattauer gibt Noten
Schulen wollen jetzt auch Lehrern das Handy verbieten
2/15
Winter kurz zurück
Schnee, -15 Grad! Neue Woche startet extrem frostig
3/15
Jugendkriminalität in Wien
Banden-Krieg in Wien eskaliert – Hier wüten Jugendgangs
4/15
Babler überraschend zuständig
Wir sind eine Kulturnation & sollten auch eine bleiben
5/15
Training der andern Art
Ein echter Balanceakt – Surftraining mitten in Wien
6/15
"Ärgerlicher Fehler"
Striche auf Passfoto – Mann zittert jetzt vor Reisen
7/15
Gutschrift für Wiener
Neuer 100-Euro-Bonus startet – wer ihn jetzt bekommt
8/15
"Samy hat Wunden geheilt"
Frau von Austria-Held: "Überlegte, lesbisch zu werden"
9/15
Blackout zum Wochenstart
Tausenden Haushalten droht Montag die Stromabschaltung
10/15
"Keine Lippenbekenntnisse"
Liga schließt Hintertüre! Rapid droht Mega-Fanstrafe
11/15
ÖVP-Chef im "Heute"-Talk
Mahrer will 5.000 Kameras, Deutschtest für alle Kinder
12/15
In Lack und Leder
Ist Finnlands Erika Vikman zu sexy für den ESC?
13/15
Soll am Dienstag stattfinden
Es ist fix! Kreml bestätigt Telefonat mit Trump
14/15
Kino
Am Kino-Montag zahlst du mit "Heute" nur 6,50!
15/15
Paar fordert Trauergeld
Papagei nach Schnabel-OP tot – Familie will 10.000 Euro
1/15
Glattauer gibt Noten
Schulen wollen jetzt auch Lehrern das Handy verbieten
2/15
Es entschied, dass dem Beamten die 13 Minuten gutzuschreiben seien, da der Arbeitgeber diese Zeit nicht als Arbeitszeit werten könne. Das Urteil beruft sich auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie auf den Grundsatz von Treu und Glauben.
Das Urteil wurde am Montag veröffentlicht, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die meistgelesene Story in "Nachrichten" ist "". Ist dir etwas aufgefallen oder hast du Input für uns, dann schreib uns.