Seit November sitzt Büsra T. (30) von schwersten Schuldgefühlen geplagt in der forensisch-psychiatrischen Abteilung der Klinik Hietzing ein – offenbar nicht die ersten Erfahrungen hinter Gitter für die 30-Jährige: Denn wie die nun vorliegende Mordanklage enthüllt, saß die 30-Jährige bereits im Jahr 2022 wegen Schleppereiverdachts monatelang in Ungarn ein.
Büsras Eltern hatten ihrem Freund und späteren Kindsvater die Schuld daran gegeben, die Tochter fortan "überwacht" – sie trafen sich nur noch im Geheimen. Als die 30-Jährige ungewollt schwanger wurde, habe sie panische Angst gehabt, ihre Eltern würden das uneheliche Kind von dem in Ungnade gefallenen "Ex" als Schande empfinden und nicht akzeptieren.
Daher verheimlichte die Arbeitslose ihren wachsenden Babybauch, wurde dann von der Frühgeburt ihrer Tochter Melek (Arabisch: Engel) am 14. November (errechneter Termin: 16. Dezember) überrascht. Am 21. November – der Tag der Entlassung aus der Klinik Favoriten – hätte sie nicht gewusst, wohin sie mit dem Kind gehen soll. In ihrer Ausweglosigkeit soll sie den fatalen Tötungs-Vorsatz gefasst haben.
Zuerst testete sie, ob es auffiele, wenn sie ihre Tochter von den Geräten löste, dann soll sie den Säugling in eine Decke und ein Sackerl gehüllt nach draußen getragen haben. Die Anklage spricht davon, dass sie das Neugeborene "dreimal wuchtig und mit voller Kraft gegen den Asphaltboden schleuderte".
Als das Weinen und Schreien nicht aufhörte "wollte ich meine Tochter so schnell wie möglich loswerden", so das Schock-Geständnis der verzweifelten Verdächtigen. Ermittlungen ergaben jedoch, dass sie schon viel früher Suchanfragen wie "Kindesentführung" "Schwangerschaftsabbruch" und "(Selbst-)Abtreibung" in anderen Ländern bzw. durch Medikamente oder andere Mittel vom Handy aus getätigt habe.
Auch der Gerichtspsychiater geht davon aus, dass sie die Tat vorsätzlich begangen und anschließend zu verschleiern versucht habe. Worauf Star-Anwältin Astrid Wagner beim baldigen Geschworenen-Prozess jetzt hofft und was im Psycho-Gutachten ebenfalls zugestanden wurde. "Sie befand sich in einer absoluten Ausnahmesituation", so die Juristin. Dennoch droht ihrer Mandantin lebenslange Haft. "Bei einem Prozess wollen wir zeigen, wie sehr sie bei der schrecklichen Tat noch unter dem Einfluss der Geburt gestanden hat", so Wagner. Die Unschuldsvermutung gilt.