Höhere Kosten im neuen Jahr

Achtung: So viel teurer wird jetzt unsere Gesundheit

Große Änderungen gibt es für 7,4 Millionen Österreicher, wenn sie einen bestimmten Facharzt besuchen.
Michael Pollak
29.12.2024, 18:28

Es ist für viele Menschen zum Verzweifeln. Trotz sinkender Inflation steigen die Preise für viele wichtige Leistungen im Alltagsleben mit Jahreswechsel rasend schnell. Die Kosten für Strom und Gas etwa werden bis zu 1.000 Euro mehr pro Jahr kosten. Man darf nicht vergessen: 1,5 Millionen Menschen in Österreich leben unter der Armutsgrenze, sie treffen diese neuen finanziellen Herausforderungen am härtesten.

Teuerung 1: Zahnärzte

Schmerzhaft: Auch einige Kosten im Gesundheitsbereich steigen, der Besuch beim Zahnarzt zum Beispiel. Ab 1. Jänner gilt ein Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen, sie enthalten das gefährliche Quecksilber.

Das Problem dabei: Eine Alternative, die zu 100 % von der Krankenkasse bezahlt wird, gibt es nicht bei den 2.800 heimischen Zahnärzten mit Kassenvertrag. Hintergrund ist ein Streit, wer künftig die neuen – und auch teureren – Füllungen zahlen soll. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) will 10 % höhere Tarife für den Ersatzstoff bezahlen. Die Ärzte lehnen das ab, sagen, das sei viel zu wenig.

Aktuell sind die Verhandlungen zwischen den Streit-Parteien auf Eis gelegt, kurz vor Weihnachten sagten die Mediziner: "Die Österreichische Zahnärztekammer hat das letzte Angebot der ÖGK über Amalgamersatzfüllungen nicht annehmen können, da es sowohl medizinisch, als auch wirtschaftlich nicht zielführend gewesen wäre."

Die Konsequenz daraus: 7,4 Millionen ÖGK-Versicherte müssen ab Jänner ihre Füllungen privat bezahlen. Sie können eventuell einen Teil der Kosten von der ÖGK refundiert bekommen.

Teuerung 2: Rezeptgebühr

Es ist eine jährliche Anhebung: Ab 1. Jänner wird die Rezeptgebühr von derzeit 7,10 Euro auf 7,55 Euro erhöht. Das ist der Selbstbehalt, den jeder Patient zahlen muss, der ein Rezept vom Arzt bekommt und damit zur Apotheke geht. Den Rest der Kosten übernimmt die ÖGK. Einige Personengruppen sind von dieser Rezeptgebühr befreit (Sozialhilfe-Empfänger, Zivildiener…).

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