Bonus für Pendler
1.200 Euro – wer Zuschuss haben will, muss schnell sein
Bis zu 1.200 € Fahrtkostenzuschuss erhält, wer regelmäßig mit Auto oder Öffis zur Arbeit pendelt – und ihn auch rechtzeitig beantragt. Die Zeit läuft!
Den steigenden Kosten kann man kaum entkommen: Neben den erhöhten CO₂-Steuern, welche die Treibstoffpreise weiter ansteigen lassen, wurden dieses Jahr auch die Kfz-Steuer und die Normverbrauchsabgabe (NoVA) angehoben. Besonders hart trifft dies jene, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen.
Die Unterstützung für Pendler variiert je nach Bundesland. Wer in Niederösterreich oder Kärnten wohnt, sollte sich jedoch beeilen, bevor die Hilfe in Form von Beihilfen, Mautkostenersatz oder Fahrtkostenzuschüssen am 31. Oktober verfällt – "Heute" liefert einen Überblick.
Niederösterreich
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und deinem Arbeitsplatz. Die Entfernung muss mindestens 25 Kilometer betragen, berechnet mit der für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.
Weiters darf das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen die festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen. Diese beträgt z.B. für einen 1-Personen-Haushalt 2.000 Euro, für ein Ehepaar mit einem Kind 4.400 Euro.
Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen Öko-Bonus in der Höhe von 20 Prozent der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe.
Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des Öko-Bonus 1.200 Euro. Anträge können nur noch bis Donnerstag (31. Oktober) online eingebracht werden.
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Kärnten
Arbeitnehmer, die mindestens an zwei Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, können ein Jahr rückwirkend einen Fahrtkostenzuschuss online HIER beantragen. Doch Vorsicht: Einsendeschluss ist der 31. Oktober! Der Zuschuss ist abhängig von der einfachen Wegstrecke zwischen Wohn- und Dienstort und dem Einkommen.
Weiters darf die jährliche Einkommensgrenze von 31.680 Euro bei Nutzung des Privat-Pkw bzw. 35.000 Euro für Öffis nicht überschritten werden. Das monatliche Einkommen vermindert sich bei Alleinverdienern um 300 Euro und für jedes Kind um weitere 150 Euro.
Wochenpendler erhalten einen nach Einkommen gestaffelten Zuschuss von max. 300 Euro, wenn die einfache Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Dienstort mindestens 70 km beträgt. Auch ein Mautkostenersatz ist möglich.
Sind Öffis zumutbar, können je nach Einkommensgrenze und Wegstrecke bis zu 100 Prozent der Fahrausweis-Kosten gefördert werden.
Außerdem haben auch berufstätige Abendschüler einen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. Dieser beträgt bis zu 30 Euro pro Monat.
Oberösterreich
Auch in Oberösterreich gibt es eine Pendlerbeihilfe. Diese liegt ab (mindestens) 25 Kilometer bei 218 Euro, ab 50 Kilometer bei 306 Euro und ab 75 Kilometer bei 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag ist bis Jahresende online auf der Webseite des Landes Oberösterreich möglich.
Voraussetzungen: Der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein, eine Jahreseinkommensgrenze von 28.000 Euro darf nicht überschritten werden (erhöht sich pro Kind im Haushalt um 2.800 Euro).
Burgenland
Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist seit 30. Juni abgelaufen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 können voraussichtlich ab 1. Jänner 2025 eingereicht werden.
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Steiermark
In der Steiermark wird die Pendlerbeihilfe auch in diesem Jahr wieder rückwirkend für 2023 ausbezahlt. Sie liegt bei bis zu 389 Euro und kann noch bis Jahresende direkt online beantragt werden.
Es gilt: Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
Auf den Punkt gebracht
- Die steigenden CO₂-Steuern und Erhöhungen der Kfz-Steuer sowie der Normverbrauchsabgabe belasten vor allem Pendler, die auf das Auto angewiesen sind
- In verschiedenen Bundesländern wie Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich und der Steiermark gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen und Fristen für Pendlerbeihilfen und Fahrtkostenzuschüsse, die je nach Entfernung und Einkommen variieren