Wien ist Spitzenreiter
Verfünffacht! Rekord bei Anzeigen gegen Schulschwänzer
Die Zahl der Anzeigen wegen Verstößen gegen die Schulpflicht hat sich massiv erhöht. Warum Schüler der Schule fernbleiben, wird aber nicht erhoben.
Schüler, die innerhalb ihrer neunjährigen Schulpflicht dem Unterricht mehr als drei Tage lang unentschuldigt fernbleiben, erhalten eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksbehörde. Im Schuljahr 2022/2023 ist das immerhin 4.803 Mal der Fall gewesen. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Nationalratsabgeordnete Michaela Schmidt durch ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2019/20 war es "nur" zu 958 derartigen Anzeigen gekommen.
Die meisten dieser Fälle von Schulpflichtverletzungen passierten 2022/23 in Wien mit 2.322. 2019/20 waren es mit 791 Anzeigen nur rund ein Drittel. Bereits an zweiter Stelle im Negativ-Ranking liegt Oberösterreich mit 1.993 Fällen. Besonders stark verlief dort der Anstieg während der Corona-Pandemie: 2021/22 wurden 280 Anzeigen verzeichnet, im darauffolgenden Schuljahr waren es schon 1.993. Das ist eine Steigerung um 612 (!) Prozent.
Warum Kinder vom Unterricht fernbleiben? Unklar. Laut Bildungsminister ist eine verpflichtende Erhebung der Ursachen "gesetzlich nicht vorgesehen". Daher lässt sich der Grund für den enormen Anstieg in Oberösterreich nur vermuten. Eine Ursache könnte die hohe Zahl der Corona-Maßnahmengegner in diesem Bundesland sein. Viele von ihnen haben wohl ihre Kinder aus Protest gegen die Bildungspolitik während der Pandemie nicht in die Schule geschickt.
Drei Bundesländer ohne einen einzigen Fall
Erfreulich: Mit Kärnten, Salzburg und Vorarlberg kam es in drei Bundesländern im Schuljahr 2022/23 zu keiner einzigen Anzeige. Im Ländle gab es sogar seit 2019/20 keinen derartigen Fall. Und: Mit Ausnahme von Wien, Oberösterreich und Tirol (360 Fälle) lagen die Zahlen überall im zweistelligen Bereich. In Salzburg, Tirol und der Steiermark gingen sie sogar zurück.
Eltern drohen Verwaltungsstrafen
Und was sind die Folgen einer Anzeige wegen Verletzung der Schulpflicht? Diese werden laut Polaschek von unterschiedlichen Stellen wie der Kinder- und Jugendhilfe bei der für Verwaltungsstrafverfahren zuständigen Bezirksbehörde eingebracht. Das heißt: Den Eltern der betroffenen Schüler drohen eben Verwaltungsstrafen.
Ist mit dem unentschuldigten Fernbleiben auch eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden, wird im entsprechenden Fall auch die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet, schreibt der Bildungsminister in seiner Beantwortung.
„Schülerinnen und Schüler sowie Schulen können Beratung durch den schulpsychologischen Dienst in Anspruch nehmen.“
Auch für Lehrkräfte gäbe es laut ihm Unterstützung. So seien wissenschaftlich fundierte "Handlungsempfehlungen für Lehrende, Schulleitung und Eltern zur erfolgreichen Prävention von Schulabsentismus und Schulabbruch" auf der Homepage des Bildungsministeriums zu finden. Zudem würden in regelmäßigen Dienstbesprechungen, "vor allem mit den pädagogischen Diensten der Bildungsdirektionen, das Fernbleiben vom Unterricht und die damit verbundenen Implikationen thematisiert und daraus Erkenntnisse für die weitere Arbeit gewonnen".
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die Zahl der Anzeigen wegen Schulpflichtverletzungen hat sich in den letzten fünf Jahren verfünffacht, wobei im Schuljahr 2022/2023 fast 5.000 Fälle gemeldet wurden, insbesondere in Wien und Oberösterreich
- Die Gründe für das unentschuldigte Fernbleiben der Schüler werden nicht erhoben, jedoch könnten Proteste gegen Corona-Maßnahmen eine Rolle spielen; Eltern der betroffenen Schüler drohen Verwaltungsstrafen, und bei Gefährdung des Kindeswohls wird die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet