Kinder begrapscht

Urteile da: Flüchtlinge nach Bad-Missbrauch bald frei

Erst geständig, dann Erinnerungslücken: Zwei Afghanen, die im Freibad Kinder missbraucht haben sollen, irritierten vor Gericht. Nun ist das Urteil da.

Christian Tomsits
Urteile da: Flüchtlinge nach Bad-Missbrauch bald frei
Die beiden Angeklagten versteckten ihr Gesicht hinter ihren Händen
Heute

Nach anfänglichem "Geständnis" taten sich am Donnerstag am Landesgericht Wr. Neustadt (NÖ) bei zwei Afghanen (29, 30) plötzliche Erinnerungslücken auf – wir berichteten. Nun ist das Urteil gegen die Flüchtlinge da, die sich erst wenige Tage im Land befanden, bevor sie im Freibad festgenommen wurden: jeweils nur 18 Monaten teilbedingte Haft, sechs davon unbedingt.

Das heißt, sie sind in weniger als zwei Monaten bereits wieder frei, da die U-Haft an die verhängte Haftstrafe (seit 18.6., Anm.:) angerechnet wird.

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    In Wr. Neustadt (NÖ) sind zwei Afghanen angeklagt, die mehrere Kinder im Freibad missbraucht haben sollen. Sie verbergen ihr Gesicht vor den Kameras.
    In Wr. Neustadt (NÖ) sind zwei Afghanen angeklagt, die mehrere Kinder im Freibad missbraucht haben sollen. Sie verbergen ihr Gesicht vor den Kameras.
    Foto: Trimmel

    Die beiden Männer, die sich im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen kennengelernt hatten, sollen im Sommer sechs schwimmende Kinder im Strudelbecken des bekannten "Aqua-Splash"-Freibads in Traiskirchen missbraucht haben.

    "Dort haben sie abwechselnd versucht, teils unter Wasser und über Wasser vorbei schwimmende Kinder zu berühren", so der Staatsanwalt, der von gegenseitiger "Motivation und Unterstützung" sprach. "Meine Mandanten waren stark alkoholisiert", brachte der Verteidiger vor. Die Flüchtlinge hätten das erste Mal in ihrem Leben Alkohol konsumiert – und gleich am Vormittag eine Flasche Wodka gemeinsam geleert.

    Dann irritierten die Angeklagten, von denen einer früher Polizist gewesen sein will und der andere selbst zwei kleine Kinder hat (6 und 8 Jahre), mit eklatanten Gedächtnislücken: Denn noch bevor es zu den strafbaren Vorfällen im Strudelbecken kam, endeten die Erinnerungen der Männer angeblich: "Ich kann mich wirklich an nichts mehr erinnern. Sollte ich Kinder berührt haben, tut es mir leid. Ein normaler Mensch macht sowas nicht", meinte einer der beiden.

    Freibad in Traiskirchen

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      Das Freibad in Traiskirchen
      Das Freibad in Traiskirchen
      Thomas Lenger

      Fest stand also für beide: Schuld an den Übergriffen sei der Alkohol und nicht sie selbst gewesen. Im Gedächtnis hätten beide nur noch den Weg ins Bad und später ihre Festnahme in der Umkleidekabine. Die Aussagen der Kinder waren indes übereinstimmend deutlich: "Er hat uns untergetaucht und berührt – an den Oberschenkeln, am Bauch und zwischen den Beinen."

      Die von Top-Anwalt Florian Höllwarth vertretenen Kinder (9, 11 Jahre) verlangten je 3.000 Euro Schmerzensgeld – ein weiteres Opfer wollte "symbolische" 500 Euro für das erlittene Leid. "Sie hatte den ganzen Sommer Angst rauszugehen", so ihre Juristin.

      Afghanen wollten 100 Euro Entschädigung zahlen

      Schließlich wurde den sechs Opfern zwischen 500 und 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Im Prozess hatten die Angeklagten nur 100 Euro je Kind anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Abschiebung der beiden Täter ist aufgrund ihres Herkunftslandes aktuell nicht möglich. Man arbeite jedoch an Rückführungsabkommen mit Afghanistan, hieß es gegenüber "Heute" aus dem Innenministerium.

      Politiker nach Urteil entsetzt

      "Wie sollen sechs Monate Gefängnis bei Vollverpflegung für zwei Afghanen abschreckend wirken?", äußerte sich LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) kurz nach dem Urteil: "Die Täter sind noch vor Weihnachten auf freiem Fuß und können das Kapitel abhaken. Für die Eltern und Kinder ein schwerer Schlag ins Gesicht", so der blaue Politiker, der einmal mehr einen Asylstopp und strikte Abschiebungen, auch nach Afghanistan, fordert.

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        Sabine Hertel

        Auf den Punkt gebracht

        • Zwei afghanische Flüchtlinge wurden wegen des Missbrauchs von Kindern in einem Freibad zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt, wobei sie in weniger als zwei Monaten freikommen könnten
        • Trotz anfänglicher Geständnisse behaupteten die Angeklagten später, sich aufgrund von Alkoholkonsum an nichts erinnern zu können, während die Aussagen der betroffenen Kinder eindeutig waren
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