Nach Krebserkrankung

Mann zu 70 % behindert – "PVA sagt, ich muss arbeiten"

Manuel B. hat nach einer Krebserkrankung eine Knie- und eine Hüftprothese. Er kann kaum stehen, jetzt soll er wieder arbeiten gehen.
Aram Ghadimi
26.03.2025, 05:15

"Ich sitze gerade im Allgemeinen Krankenhaus, in Wien, weil meine Knie-Prothese entfernt werden muss", sagt Manuel B. etwas aufgebracht zu "Heute". Die Zeit für das Gespräch ist knapp, die Verbindung ins AKH schlecht.

Erst vor wenigen Tagen ist seine Knie-Operation verschoben worden, obwohl sich gerade Keime auf seiner Prothese ausbreiten, weshalb das künstliche Knie jetzt schnell entfernt werden muss.

"Seit fünf Jahren habe ich starke Schmerzen, kann weder richtig gehen, noch stehen oder sitzen", erzählt B. Der 35-Jährige ist zweifacher Vater und lebt zusammen mit seiner Frau, die ebenfalls schwer krank ist, und seinen beiden Kindern im niederösterreichischen Herzogenburg.

Kampf um die Existenz

Als ein bösartiger Tumor in seinem Bein entdeckt wurde, nahm sein Leben mehrere Wendungen, die dazu führten, dass Manuel B. heute um seine Existenz und die seiner Familie kämpft.

"Ich bekomme 1.250 Euro Krankengeld", sagt B. zu "Heute". Wie die Pensionsversicherung PVA auf Nachfrage bestätigte, hat der Herzogenburger schon im Jahr 2020 sowohl Pflegegeld als auch Invaliditätspension beantragt, nachdem ihm ein Tumor im oberen Schienbein entfernt wurde und er ein künstliches Kniegelenk erhalten hatte.

Aufatmen mit 70 Prozent Behinderung

Dazu schreibt die PVA an "Heute": "Die PVA hat ihm Pflegegeld Stufe 1 (200,80 Euro) befristet für ein Jahr und Reha-Geld auf unbefristete Zeit gewährt." Ein paar Monate, sagt B. habe er finanziell aufatmen können, nachdem er nicht mehr in seinen alten Job als Stapelfahrer zurückkehren konnte.

"Mir wurden 70 Prozent Behinderung zugesprochen. Schon seit meiner ersten Operation kann ich nicht mehr arbeiten gehen. Mein Bein kann ich maximal 90 Grad abwinkeln." Im Stapler kann B. deshalb nicht mehr sitzen, sagt er. Auch die physikalische Therapie habe kaum genützt, wenn B. sich hinsetzt, schmerzt sein Knie: "Länger sitzen geht nur mit gestrecktem Bein."

Pflegegeld weg – keine Klage

"Die Chemotherapie hat dann auch noch mein Hüftgelenk zerfressen. Ich bekam also zwei Jahre nach meiner Knieprothese, im Herbst 2022, auch noch eine Hüftprothese." Etwa zur gleichen Zeit, im November 2022, beantragte B. wieder Pflegegeld. Es war in der Zwischenzeit abgelaufen.

Die PVA lehnte seinen Folgeantrag, drei Monate später, am 14. Februar 2023 ab. Das Pflegegeld war weg. Manuel B. brachte keine Klage dagegen ein.

Dabei blieb es aber nicht: "Bei Bezug von Reha-Geld ist eine jährliche Wiederbegutachtung durchzuführen." Nachdem schon der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt worden war, stand kurz darauf auch noch das Reha-Geld zur Disposition. Ein von der PVA beauftragter Gutachter sollte über die Fortzahlung entscheiden.

Die PVA lädt zur Begutachtung

Die Wiederbegutachtung, schreibt die PVA, habe 2023 "eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes von Herrn B. ergeben, sodass die Arbeitsfähigkeit für zumindest halbschichtige Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Damit wurde der Bezug des Reha-Geldes mit 30. April 2024 eingestellt."

Wenn es nach der PVA geht, soll Manuel B. zumindest 20 Stunden arbeiten gehen. "Am liebsten wäre ich wieder gesund", sagt B. aus dem Aufnahmeraum des AKH heraus. "Dann säße ich nicht hier und könnte arbeiten wie früher. Morgen ist aber meine nächste Operation. Eine Woche muss ich hier bleiben, bekomme ein Provisorium ins Knie, dann hoffentlich in sechs Wochen eine neue Prothese."

Gesamtleistungskalkül 20 Stunden Arbeit

Wie kann B. als "arbeitsfähig" eingestuft sein, fragte "Heute" die PVA. Das antwortete die Versicherungsanstalt: "Jede Person wird individuell begutachtet. Grundsätzlich erfolgt die Beurteilung über die Zuerkennung von Leistungen wie Pflegegeld oder Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität nicht aufgrund des Vorhandenseins einer bestimmten Diagnose oder einer vorliegenden Behinderung per se, sondern im Hinblick auf den daraus resultierenden objektivierbaren physischen oder psychischen Funktionseinschränkungen."

Kurzum, die PVA vertritt die Meinung, dass das "Gesamtleistungskalkül" bei B. vorsieht, dass er zumindest 20 Stunden pro Woche arbeiten geht. "Selbst wenn das jetzt ginge, was sollen 20 Stunden finanziell bringen", sagt B. entrüstet: "Das bringt doch hinten und vorne nichts."

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Zäher Kampf geht weiter

Manuel B. klagte im April 2024 gegen die Einstellung des Reha-Geldes am Arbeits- und Sozialgericht in St. Pölten. "Vor Gericht habe ich verloren. Das ist ein Witz", sagt B., der deshalb möchte, dass sein Fall öffentlich wird: "Auch wenn es mir nichts hilft, hilft es vielleicht anderen."

Dazu schreibt die PVA am 24. März 2025, dass B. nach Erörterung der Sach- und Rechtslage die Klage zurückgezogen habe: "Die implantierte Prothese zeigt keine Lockerungszeichen. Das gerichtliche Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass im Verlauf von einer wesentlichen Verbesserung auszugehen ist."

Dass die Prothese ausgetauscht werden muss, weiß die PVA noch nicht. Manuel B. liegt schon im Krankenbett, als ihn "Heute" noch einmal erreicht: "Die PVA sieht, was sie sehen möchte", ist der Familienvater überzeugt. Er hat noch nicht aufgegeben: "Sobald ich aus dem Krankenhaus komme, werde ich weiter um Reha- und Pflegegeld kämpfen."

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