Fall geht vor Gericht

Frau 40 Jahre lang Pflegerin – PVA entzieht Reha-Geld

Margarete M. arbeitete fast 40 Jahre lang als Pflegeassistentin. Obwohl sie körperliche und psychische Probleme hat, wurde ihr das Reha-Geld entzogen.
Christine Ziechert
23.03.2025, 18:39

Zwei Drittel ihres Lebens arbeitete Margarete M. (58) als Pflegeassistentin – mit 15 Jahren stieg sie in den Beruf ein: "Zuerst wurde ich angelernt, dann habe ich noch jeweils eine einjährige Ausbildung zur Stationsgehilfin und dann zur Pflegehelferin gemacht", erinnert sich die Steirerin im "Heute"-Gespräch.

Die 58-Jährige hatte nach eigenen Angaben in einer Privatklinik "immer 100 Prozent gearbeitet": "Ich habe Nacht- und Wochenend--Dienste in Zehn-Stunden-Schichten geschoben, an Feiertagen, zu Weihnachten und zu Silvester gearbeitet. Mein Gehalt wurde immer nach Kollektivvertrag eingestuft."

Plötzlich 12-Stunden-Schichten

Vor einigen Jahren begann Margarete M. an körperlichen und psychischen Beschwerden zu leiden. "Zuerst starb mein Vater, ein halbes Jahr später meine Mutter. Dann auch noch eine Freundin – mit 55 Jahren an Lungenkrebs. Das hat mich psychisch sehr belastet", erinnert sie sich.

Nach einer psychiatrischen Reha kehrte die Steirerin in die Privatklinik zurück: "Laut Gutachten durfte ich wieder arbeiten. Aber dann wurden die Schichten auf zwölf Stunden verlängert. Es hieß: 'Es gibt nur mehr diese Dienste, wenn du das nicht schaffst, dann Tschüss'. Für mich war klar, das packe ich nicht mehr, mein Körper macht da nicht mehr mit", erzählt Margarete M.

Todesfälle im Familienkreis

Im Dezember 2022 beantragte sie daher bei der Pensionsversicherung (PV) eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension: "Nachdem von einer vorübergehenden Invalidität auszugehen war, wurde Frau M. ab 1. Jänner 2023 Rehabilitationsgeld zugesprochen", heißt es auf "Heute"-Nachfrage von einer PV-Sprecherin.

Im vergangenen Jahr starb dann auch noch ihre Schwester: "Sie hatte einen Gehirntumor. Einige Wochen später hat ihr Sohn, mein Neffe, Suizid begangen. Diese Schicksalsschläge haben mich komplett aus der Bahn geworfen. Sie waren sehr wichtige Menschen für mich", meint die 58-Jährige.

Depression und kognitive Defizite

Margarete M. leidet an Depressionen, hat zudem Schmerzen in der Wirbelsäule und starke Konzentrations- und Gedächtnisstörungen: "Ich verwechsle Dinge und Personen, oft fallen mir auch die Namen von Menschen nicht mehr ein. Manchmal kann ich mich nicht erinnern, ob ich den Herd oder andere Geräte ausgeschaltet habe", erklärt sie.

Die ehemalige Pflegeassistentin suchte daher im vergangenen Juli die Gedächtnisambulanz an der Uni-Klinik für Neurologie am Grazer LKH auf. Laut Befund weist Margarete M. "kognitive Defizite in Zusammenhang mit einer schweren depressiven Symptomatik" auf.

Pensionsversicherung entzieht Reha-Geld

Trotz dieser Diagnose wurde ihr Antrag auf Verlängerung des Reha-Geldes von der PV abgelehnt: "Bei einer Nachuntersuchung Anfang Mai 2024 wurde – nach Vorlage einiger Befunde – eine wesentliche Besserung gegenüber den Vorgutachten festgestellt. Weitere Termine für psychodiagnostische Testungen Ende Mai sowie Anfang Juli 2024 wurden von Frau M. nicht wahrgenommen. Auch ein nachträglich übermittelter neurologischer Befund ließ nicht auf eine Verschlechterung ihres Zustandes schließen. Das Reha-Geld wurde Frau M. daher per 31. August 2024 entzogen", führt die PV-Sprecherin aus.

Zu den nicht wahrgenommenen Terminen meint Margarete M.: "Der erste Termin wurde sehr kurzfristig am nächsten Tag angesetzt. Beim zweiten Termin hatte ich eine Zahn-Behandlung. Ich habe das vorher der PVA gemeldet und war entschuldigt. Der Mitarbeiter meinte damals, ich soll den Zahnarzt-Termin unbedingt wahrnehmen."

Berufsunfähigkeit laut Gutachter nicht gegeben

Aufgrund des Entzugs des Reha-Geldes reichte Margarete M. Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz ein. Daraufhin wurden mehrere ärztliche Gutachter bestellt, die die 58-Jährige untersuchten. "Einer dieser Gutachter war 70 Jahre aufwärts, also eine 'Arztmumie', der in einem angemieteten Büro ohne Computer, ein Gutachten mit Hammer am Knie erstellt hat. Die Begutachtung hat vielleicht 15 Minuten gedauert", ärgert sie sich.

Der Gutachter bescheinigte ihr Arbeitsfähigkeit und "eine Unterweisbarkeit auf andere als bisher geleistete Tätigkeitsbereiche. Diesen Arbeitsbereichen ist die klagende Partei vollumfänglich gewachsen." Auch ein Berufskunde-Gutachter führte in seiner Stellungnahme aus, dass Margarete M. "die Erwerbstätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit an mehr als 100 Arbeitsplätzen (z.B. Ambulanzen) ausüben kann".

Auch kein Berufsschutz

Ihr seien ganztägig leichte und mittelschwere Arbeiten zumutbar – im Gehen, Stehen und Sitzen, lautete weiters das Ergebnis eines neurologisch-psychiatrischen sowie eines orthopädischen Gutachtens.

Laut Gutachten sind Margarete M. leichte und mittelschwere Arbeiten zumutbar.
zVg

Damit ist laut den Sachverständigen eine Berufsunfähigkeit nicht gegeben, auch Berufsschutz hat Margarete M. nicht: "Angeblich ist meine Schulbildung dafür zu gering." Die 58-Jährige lebt derzeit vom Krankengeld in der Höhe von rund 1.300 Euro: "Bemessen wird es am Gehalt aus dem Jahr 2000. Gehälter und Pensionen steigen, aber beim Krankengeld wird die Inflation nicht angerechnet. Wir Kranke sind lästig, überflüssig und teuer."

Noch zwei Jahre bis zur Pension

Während vieler ihrer Kollegen und Kolleginnen mit 55 Jahren in Pension gehen konnten, muss Margarete M. noch bis 60 weitermachen: "Für mich ist klar, dass ich in der Pflege nicht mehr arbeiten kann. Man hat mir die Parkraumüberwachung oder Gebäck-Auslieferung vorgeschlagen. Ich weiß noch nicht, was ich machen werde, irgendwie muss ich diese zwei Jahre noch überbrücken. Denn das Krankengeld wird auch bald auslaufen."

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