Die blutige Gewaltorgie, die sich im vergangenen Frühjahr vor den Toren Wiens abgespielt haben muss, ist um eine fürchterliche Facette reicher: Denn das zwischenzeitlich wegen Mordes international gesuchte Trio, das für den Tod eines 67-Jährigen verantwortlich gemacht worden war, muss in Österreich keinerlei Verfolgung mehr befürchten.
Nach einer Kinder-Geburtstagsparty in einer Event-Location in Vösendorf (NÖ) sollen Sasa K. (47) und seine beiden Söhne Sasa J. (27) und Milovan D. (26) mit dem Schwager Zlatomir J. (67) aneinander geraten sein.
Das Schläger-Trio ließ die Fäuste sprechen, prügelte so heftig auf das Opfer und dessen Sohn Zlatan J. (30) ein, dass der Sohn den 67-Jährigen vor Ort reanimieren musste. Dennoch verstarb der Mann nach Wochen im Koma im Spital – wir berichteten.
Das Trio flüchtete in einem Porsche Cayenne ins Ausland, schließlich trat unsere Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen versuchten Mordes an Serbien ab. Dort kamen die drei Verdächtigen nach später Festnahme schnell wieder auf freien Fuß.
Denn ein medizinisches Gutachten bescheinigte dem Opfer Herzprobleme, an denen er schließlich starb und nicht an den Folgen der Gewalt. Das Trio bleibt also völlig ohne Folgen, der internationale Haftbefehl wurde kürzlich aufgehoben.
Während in Serbien noch Ermittlungen (wohl wegen schwerer Körperverletzung) laufen, braucht das Trio in Österreich keinerlei Konsequenzen befürchten, könnte laut Insider sogar mit dem Staatsanwalt "gemütlich auf einen Kaffee gehen".
Der brutale Familienstreit bekommt nicht nur dadurch neues Feuer: Nun wurde der Sohn des Toten vom Anwalt der Gegenseite, Niki Rast, angezeigt. Der Hintergrund: Das Fluchtauto der drei war (warum auch immer) auf Zlatan J. (30) angemeldet. Dieser hatte die Flüchtigen sofort nach deren Verschwinden wegen Veruntreuung angezeigt, forderte "sein" Auto zurück.
Doch Ermittlungen ergaben, dass das Trio das teure Auto legal erworben und besessen hatte und der Anzeiger wohl nur als Strohmann fungierte. Daher muss Zlatan J. nun auf ein Verfahren wegen versuchten schweren Betrugs und Verleumdung einstellen. Die Unschuldsvermutung gilt.