Feier-Tag ist kein Feiertag

Parken in Wien – daran musst du zu Silvester denken

Auch wenn wir Silvester feiern – am heutigen Dienstag, den 31. Dezember, gelten in Wien wie an einem normalen Werktag die Kurzparkzonen.

Jochen Dobnik
Parken in Wien – daran musst du zu Silvester denken
Vorsicht, Parksheriffs! Kurzparkzonen (9 bis 22 Uhr) gelten auch am Silvestertag.
Kurt Molzer / picturedesk.com

Auch wenn Silvester für viele ein Tag zum Feiern ist, offiziell ist es kein Feiertag. Daher gelten heute in Wien die gewohnten Regeln für Kurzparkzonen. Autofahrer müssen in den entsprechenden Bereichen zwischen 9 und 22 Uhr Parkscheine lösen, da die üblichen Parkvorschriften auch an diesem Tag uneingeschränkt gelten.

Dies betrifft ebenso die Parkregeln für Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Krankenhäuser und Anrainerparkplätze, erinnert der ÖAMTC in einer Aussendung.

In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gelten zusätzlich spezielle Bestimmungen für Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausschließlich von Anrainern mit gültigem Parkpickerl oder Personen mit Behindertenausweis genutzt werden. Auch Motorräder und Mopeds dürfen diese Parkplätze nicht nutzen.

Die ÖAMTC-Verkehrsexperten empfehlen, beim Parken in diesen Bezirken besonders aufmerksam zu sein, um kostenpflichtige Strafen zu vermeiden.

Kurzparkzonen sind auch am Silvestertag gültig.
Kurzparkzonen sind auch am Silvestertag gültig.
Bild: Sabine Hertel

Mit Beginn des neuen Jahres steigen außerdem die Parkgebühren in Wien. Ab dem 1. Jänner kostet eine halbe Stunde Parken 1,30 Euro (bisher 1,25 Euro) und eine Stunde 2,60 Euro (bisher 2,50 Euro).

Autofahrer sollten sich daher frühzeitig über die geltenden Vorschriften informieren, um unliebsame Überraschungen (und Strafen) zu vermeiden.

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