Gebühren-Vorschreibung
ORF-Hammer für 2025 – nur wenige Tage, um zu bezahlen
Viele Österreicher bekommen aktuell unliebsame Post: Sie werden aufgefordert, den ORF-Beitrag für Gesamt-2025 zu zahlen. Inklusive radikaler Frist.
"ORF/OBS - News Achtung erste Vorschreibungen für 2025 kommen!", warnt der Rechtsanwalt Gerold Beneder auf TikTok. Gemeint: Die ORF-Gebühr ist wieder für alle fällig, die sie jährlich bezahlen müssen oder wollen. Die Besonderheit, dass der Anwalt seinen "Augen nicht trauen konnte"? Laut Beneder werden derzeit Aufforderungsschreiben von der OBS (ORF-Beitrags Service GmbH, wickelt die Verrechnung und Zahlung der ORF-Gebühr ab), das Video des Rechtsanwalts stammt vom 12. Dezember 2024.
Besonders sei für den Anwalt aber nicht nur, dass Mitte Dezember damit begonnen werde, den ORF-Beitrag für das gesamte Jahr 2025 hereinkriegen zu wollen, sondern auch die Frist, die für die Zahlung gesetzt werde. "Zahlbar bis 01. 01. 2025", zitiert der Anwalt aus dem Schreiben, das laut Video am 2. Dezember 2024 verschickt wurde und das den Betrag mit 183,60 Euro ausweist (je nach Bundesland sind es bis zu 240 Euro). "Das heißt für alle die, die sich jetzt erholt haben von den Aufforderungsschreiben, von den Mahnschreiben, (...), im Jahr 2025 geht's munter weiter", so Beneder.
"Fälligkeit binnen 14 Tagen" sei "seltsam"
Die "Fälligkeit binnen 14 Tagen" und die Vorschreibung bereits im laufenden Jahr empfindet der Anwalt als "seltsam". "Wenn Sie daher mit dem ORF-Beitrag kein Problem haben und so eine Aufforderung bekommen, zahlen Sie ein, kein Problem, Sache erledigt", so der Anwalt. Gleichzeitig gibt er aber auch Tipps, was man tun könne, "wenn Sie aber ein Problem damit haben, für den ORF-Beitrag 2024 oder 2025, oder sich denken, 2024 hab ich bezahlt, aber ich seh's eigentlich nicht ein".
Die ORF-Stars als Kinder
Dann "haben Sie jetzt die Möglichkeit, auch hier, 2025, erstens einen Bescheid anzufordern, zweitens, wenn der nicht kommt, den noch zu urgieren, drittens, wenn's Ermittlungsschreiben-Verfahren kommt, zu sagen, noch einmal, ich hätte gerne einen Bescheid", so der Anwalt. "Und ich bin aus diesem und jenen Gründen nicht bereit, den Beitrag zu bezahlen" und dann, sollte ein Bescheid kommen, diesen mit einer Beschwerde anzufechten, so Beneder. "Solange der Bescheid nicht da ist, ist der Betrag nicht fällig", so seine Meinung.
Bei Nichtzahlung droht zuerst ein Säumniszuschlag
Von der OBS heißt es indes: "Mit Erlagschein ist der ORF-Beitrag jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten. So sieht es der Gesetzgeber nun neu im ORF-Beitrags-Gesetz vor. Wer eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) erteilt, kann die Kosten auch über das Jahr verteilen – beispielsweise 6 x für je 2 Monate." Und: "Bei verspäteter Zahlung wird automatisch ein Säumniszuschlag fällig. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen 10% des Betrages vor. Rechtsgrundlage dafür ist das ORF-Beitragsgesetz § 17 (1). Diese Säumniszuschläge sind ein Beitrag für den erhöhten Verwaltungsaufwand, der durch verspätete Zahlungseingänge entsteht."
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Viele Österreicher erhalten derzeit Aufforderungsschreiben, den ORF-Beitrag für das gesamte Jahr 2025 zu zahlen, mit einer Frist bis zum 1. Januar 2025.
- Der Rechtsanwalt Gerold Beneder kritisiert die kurze Zahlungsfrist und gibt Tipps, wie man gegen die Zahlung vorgehen kann, während die OBS auf mögliche Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung hinweist.