Tatbegehungsgefahr!

Obdachlosen-Verdächtiger: Weihnachten fix im Häf'n

Über den 17-Jährigen, der zwei Obdachlose getötet hat, wurde nun offiziell die U-Haft verhängt. So schnell wird er wohl auch nicht mehr frei kommen.

Newsdesk Heute
Obdachlosen-Verdächtiger: Weihnachten fix im Häf'n
Der Tatverdächtige (17) wurde am Mittwoch von mehreren Beamten begleitet.
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Neues im Fall des Wiener Obdachlosen-Killers, verantwortlich für den grausamen Tod zweier wehrloser Menschen. Wie "Heute" erfuhr, wurde am Donnerstag über ihn offiziell die U-Haft verhängt. Der Grund: Tatbegehungsgefahr. Das Gericht geht also davon aus, dass er in Freiheit wieder zuschlagen könnte.

Die nächste Verhandlung über die U-Haft findet dann am 28. Dezember statt. Die Weihnachtsfeiertage verbringt der 17-Jährige also fix im Gefängnis. Ansonsten blieb er bei seinem Geständnis und machte keine neuen Angaben. Die Unschuldsvermutung gilt.

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    Flankiert wurde der Verdächtige von sechs Justizwachbeamten.
    Flankiert wurde der Verdächtige von sechs Justizwachbeamten.
    Denise Auer

    So sieht sein Haftleben aus

    Schon am Dienstagabend kam der Jugendliche in die Josefstadt und bezog dort eine Doppelzelle – wie im Jugend-Department gemeinhin üblich. Die für Mittwoch angesetzte Verhandlung, weil er seine Mutter geschlagen haben soll, wurde indes vertagt.

    Im Vergleich zu seinen erwachsenen Häfnbrüdern sind die Auflagen für den "Obdachlosen-Killer" stark gelockert. Die rund 100 Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Jugendabteilung der Justizanstalt bekommen zwei statt einer Stunde Ausgang und werden außerdem vom pädagogischen Dienst engmaschig betreut.

    Der 17-Jährige kommt so wohl schon bald in den Genuss von Einzeltherapie-Stunden, bevor er – je nach Bedarf – an Gruppenkursen teilnehmen darf. Zudem steht Häftlingen ein eigener Fitness-Raum ab Tag 1 zur Verfügung. Sollte der mehrfach mordverdächtige HTL-Abbrecher aufgrund seiner Taten zu einer langen Haftstrafe verurteilt werden (die Unschuldsvermutung gilt), könnte er auf Staatskosten auch noch eine Lehre als Tischler, Schlosser, Koch oder Restaurantfachmann im Häf’n absolvieren.

    red
    Akt.
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