Politik
Neuer Impfplan – Allgemeinheit kommt erst im Mai dran
Probleme bei der Verfügbarkeit von Impfstoffen, AstraZeneca nur für Menschen unter 65. Der Corona-Impfplan musste maßgeblich geändert werden.
Impfen bleibt Sache des Bundes. Insbesondere nach der heute veröffentlichten, aktualisierten Version des Impfplans, sollte das klar sein. Einige Änderungen wurden notwendig, weil Impfstoff in Österreich immer noch Mangelware ist. Die Gesamtbevölkerung, welche nicht in systemrelevanten Berufen arbeitet und keiner Risikogruppe angehört, kommt demnach erst Mitte des zweiten Quartals zum Zug.
Denn bei AstraZeneca setzte es gleich zwei Hiobsbotschaften. Einerseits werden weniger Dosen geliefert, als angenommen. Andererseits wird das Vakzin nur für Personen zwischen 18 und 65 Jahren zugelassen. Für die übrigen Altersgruppen fehlen schlicht die Daten.
Kurz: Schritt für Schritt
"Mit der Impfung können wir Schritt für Schritt in unser gewohntes Leben zurückkehren. Oberste Priorität hat dabei der Schutz der älteren und vulnerableren Gruppen", sagt an dieser Stelle Bundeskanzler Sebastian Kurz.
"Je mehr Impfstoff zur Verfügung ist, desto schneller werden wir all jenen, die sich impfen wollen, eine Impfung anbieten können. Derzeit sind drei Impfstoffe bei uns zugelassen. Wir hoffen, dass bald weitere Hersteller eine EU-Zulassung beantragen und diese von der EMA rasch und unbürokratisch, unter Einhaltung der wissenschaftlichen Standards, erteilt wird."
Anschober: Jeder, der möchte, wird geimpft
"Das Tempo der Umsetzung des österreichischen Impfplans ist - wie in allen EU-Mitgliedsstaaten - abhängig vom Zeitpunkt der Marktzulassungen sowie den Lieferterminen und Liefermengen. Die Europäische Union hat gemeinsam ein breites Portfolio an Impfstoffen erstellt. In den kommenden Monaten werden weitere Zulassungen erfolgen. Es ist damit sichergestellt, dass sich jede/jeder impfen lassen kann, der/die das möchte", sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.
"Wir begrüßen die Entscheidung der EMA und der EU-Kommission auf Zulassung der Corona-Schutzimpfung von AstraZeneca für die gesamte EU. Heute haben wir die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, den Impfstoff von AstraZeneca für Menschen von 18 bis 64 Jahren vorrangig zu verabreichen, mit den Landeshauptleuten besprochen und die weitere Vorgehensweise bei der Impf-Planung finalisiert. In diesem Impfplan ist nun verankert, welche Gruppen konkret mit welchen Impfstoffen wann geimpft werden können."
Die Phasen im Überblick
Insgesamt sollen durch den neuen Impfplan bis Ende März 17 Prozent der Bevölkerung über 16 Jahren geimpft sein, bis Ende Juni 64 Prozent.
Phase 1
Die Phase 1 ist charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings. Es kommt vorwiegend der Impfstoff von BionTech/Pfizer und Moderna zum Einsatz.
Phase 1A (bis April)
Geimpft werden: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen, Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnerinnen und Bewohnern und Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder regelmäßigem Aufenthalt in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen, Personen im Alter von ≥ 80 Jahren und Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I.
Phase 1B (bis Mai)
Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko, sofern institutionell erreichbar (z.B. über Tageskliniken, Dialysestationen), Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II, Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten
Phase 2 (bis Ende Juni)
Die Phase 2 ist charakterisiert durch eine in Bezug auf Menge und Logistik bessere Verfügbarkeit von Impfstoff, insbesondere auch von Astra Zeneca, wobei aber ein Ressourcenengpass im Bereich der Impfstellen auftreten kann. Beginn der Impfungen im niedergelassenen Bereich und lokalen Impfstellen.
Die Priorisierung in Phase 2 erfolgt nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen und Personen mit hohen gesundheitlichen Risiken sowie Ansteckungsrisiko.
Personen im Alter von 65-79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken, Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemäß der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung sowie im Falle einer ausreichenden Verfügbarkeit in der Altersgruppe unter 65 Jahren, Personen mit erhöhtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums bzw. deren engste Kontaktpersonen / Betreuungspersonal, Personen in 24h-Betreuung sowie deren Betreuungspersonen, Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des potentiell schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren, Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III und IV Personal in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen Ausgewählte Beschäftigte mit direktem Personenkontakt und erhöhtem Ansteckungsrisiko in Polizei, Strafvollzug, Bundesheer
Phase 3 (ab Mitte Mai)
Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann.