Üppiges Gehalt, fette Spesen

Lukrativer Job – so viel verdienen die EU-Abgeordneten

Zum Monatsgehalt von 10.075 € kommen noch Zulagen, darunter 350 Euro pro Tag für Essen & Co. "Heute" hat die Details zur Gage der EU-Abgeordneten

Angela Sellner
Lukrativer Job – so viel verdienen die EU-Abgeordneten
Für jeden Sitzungstag im EU-Parlament kassieren die Abgeordneten bis zu 350 Euro Verpflegungsgeld. Zusätzlich zum stolzen Gehalt.
Picturedesk/iStock/"Heute"-Montage

Ein Sitz im EU-Parlament zahlt sich im wahrsten Sinne aus. Die Gagen der EU-Abgeordneten können sich sehen lassen – und zum satten Monatsgehalt kommen noch richtig fette Spesen hinzu. "Heute" hat die Details, auf welche Summen sich die österreichischen Spitzenkandidaten Andreas Schieder (SPÖ), Reinhold Lopatka (ÖVP), Helmut Brandstätter (Neos), Harald Vilimsky (FPÖ), Lena Schilling (Grüne) und ihre Kollegen freuen können, wenn sie ein EU-Mandat erringen.

10.075 Euro Bruttogehalt

Die Bezüge sind für alle EU-Mandatare gleich. Das monatliche Bruttogehalt liegt aktuell bei 10.075,10 Euro. Nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen bleiben netto 7.853,89 Euro. Da die Mitgliedsstaaten zusätzliche nationale Abgaben einheben können, hängen die endgültigen Nettobeträge von der Steuerregelung des Herkunftslandes des EU-Abgeordneten ab.

Für eine fünfjährige Amtsperiode im EU-Parlament bringt man es also allein mit dem Gehalt auf rund 600.000 Euro brutto. Bezahlt werden die Abgeordnetengehälter aus dem Haushalt des EU-Parlaments.

Zusätzlich zum Gehalt haben die EU-Mandatare Anspruch auf eine Reihe von Zulagen zur Deckung ihrer Kosten von Büromiete über Reisespesen bis zu Verpflegung.

Knapp 5.000 Euro für Bürokosten

Einen Pauschalbetrag von 4.950 Euro pro Monat bekommen die Abgeordneten als allgemeine Kostenvergütung für Ausgaben in ihrem Heimatland – darunter fallen etwa Büromiete, Computerinfrastruktur, Büromaterial, Internet- und Telefonanschlüsse. Den vollen Betrag gibt's jedoch nur, wenn die Abgeordneten mindestens die Hälfte der Plenarsitzungen in einem parlamentarischen Jahr (September bis August) besuchen. Andernfalls steht ihnen nur die Hälfte der Summe zu, also 2.475 Euro.

Die ORF-Elefantenrunde zur EU-Wahl in Bildern

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    ORF-Elefantenrunde mit den Spitzenkandidaten zur EU-Wahl am 5. Juni 2024.
    ORF-Elefantenrunde mit den Spitzenkandidaten zur EU-Wahl am 5. Juni 2024.
    Helmut Graf

    350 Euro Tagegeld

    Weiters gibt's ein Tagegeld von 350 Euro für jeden Tag, an dem sich eine EU-Abgeordnete bzw. ein EU-Abgeordneter aus dienstlichen Gründen im Europäischen Parlament aufhält. Die 350 Euro dienen zur Deckung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

    Dieses "Essensgeld" ist aber an Bedingungen geknüpft. Die Abgeordneten müssen sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Und die vollen 350 Euro gibt es nur, wenn der Abgeordnete auch an mindestens der Hälfte der namentlichen Abstimmungen im Parlament teilnimmt. Sonst wird nur die Hälfte ausbezahlt. Diese 175 Euro kassiert man jedoch auch, wenn man sich nur in die Liste einträgt und sich gleich wieder aus dem Staub macht.

    Für Sitzungen außerhalb der EU wird das Tagegeld ebenfalls halbiert.

    Business-Class-Flüge

    Ein weiterer Spesentopf steht für die Reisekosten zur Verfügung. Das EU-Parlament übernimmt die Reisekosten zum und vom Parlament, damit die Abgeordneten an den Plenar-, Ausschuss und Fraktionssitzungen teilnehmen können. Die Sitzungen finden hauptsächlich in Brüssel oder Straßburg statt.

    Die EU-Mandatare müssen dabei keinesfalls in der Holzklasse reisen. Gegen Vorlage von Belegen werden Flüge in der Business Class, Bahnfahrten in der ersten Klasse bezahlt. Für Autofahrten (bis zu 1.000 Kilometer) gibt es 58 Cent pro Kilometer.  Darüber hinaus können die Abgeordneten Ausgaben wie Autobahn-, Übergepäck- und Reservierungsgebühren geltend machen.

    Für die Teilnahme an Sitzungen oder Veranstaltungen in Brüssel oder Straßburg können die Abgeordneten Dienstfahrzeuge aus dem Pool des EU-Parlaments benutzen.

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      Mehr Reisespesen

      EU-Parlamentarier haben auch dann Anspruch auf eine Kostenerstattung, wenn sie in Ausübung ihres Mandats außerhalb von Brüssel und Straßburg reisen. Die Kosten für Reisen innerhalb des eigenen Mitgliedsstaats werden bis zu einem festgelegten Höchstbetrag erstattet. Dieser variiert zwischen den Mitgliedsstaaten. Für Verpflichtungen im Ausland, die nicht mit offiziellen Parlamentssitzungen in Zusammenhang stehen, können Abgeordnete eine Reisekostenerstattung von bis zu 4.886 Euro jährlich beantragen.

      Budget für Mitarbeiter

      Für die Beschäftigung von Mitarbeitern steht jedem EU-Mandatar überdies ein Budget von 28.696 Euro pro Monat zur Verfügung. Das Geld wird aber nicht an die Abgeordneten selbst ausgezahlt, sondern direkt den Mitarbeitern als Gehalt überwiesen.

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