Abzockfalle in Wolkersdorf

Lenker weicht Rettung aus, wird um 800 Euro abgestraft

Ein Autofahrer musste in einer engen Gasse einem Rettungswagen im Blaulicht-Einsatz ausweichen, fuhr damit direkt in eine besonders teure Abzockfalle.
Niederösterreich Heute
17.02.2025, 15:40

Mit Folgetonhorn und Blaulicht mühte sich ein Rettungswagen durch die enge Hauptstraße von Wolkersdorf im Weinviertel. Als das Einsatzfahrzeug sich dem Wagen von Martin O. nähere, tat dieser, was wohl jeder Autofahrer tun würde: Platz machen. Ein teurer Fehler, wie sich später herausstellte.

Weil es in der beidseitig zugeparkten Straße keine andere Möglichkeit gab, wich er im Bereich einer im Ort als "Verbotszone" wohlbekannten Durchfahrt auf den Gehsteig aus. Das wäre kein Problem, doch hinter ihm dränge noch ein Auto nach.

Doppelte Abmahnung

"[Es] blinkte mit der Lichthupe wie verrückt – was sollte ich tun? Schließlich war es ein Rettungseinsatz. Ich wäre im schlimmsten Fall dann gar schuld gewesen, wenn es für jemanden im Einsatzfahrzeug um Sekunden, Leben und Tod geht", berichtet O. der "Kronen Zeitung".

Trotz der zahlreichen Verbotsschilder fuhr er also in die Durchfahrt zwischen Haupt- und Hofgartenstraße ein. Nach einem Wendemanöver verließ er den von Kameras überwachten Innenhof auch gleich wieder. Wochen später folgte die doppelte "Überraschung".

O. bekam Post von einer einschlägig bekannten Rechtsanwaltskanzlei, die seine Hilfsbereitschaft nun mit 800 Euro abstrafen will. Wegen Besitzstörung! Weil er bei einer kompletten Durchfahrt zwei Grundstücksrechte verletzt hätte, sollte er auch zweimal 400 Euro löhnen, heißt es im "Krone"-Bericht.

"Schon kurzes Befahren reicht"

"Es hat kaum zehn Sekunden gedauert und ich war wieder weg – das sehe ich nicht als Besitzstörung an", ärgert sich der Niederösterreicher. Der Wolkersdorfer Bürgermeister Dominik Litzka (ÖVP) kennt die Problematik, findet es "nicht verständlich", dass nicht zumindest versenkbare Poller installiert wurden. Handhabe gebe es für die Stadt, weil Privatgrund, in der Causa allerdings keines.

"Schon kurzes Befahren reicht zur Besitzstörung", stellt ÖAMTC-Rechtsberater Martin Stichlberger. Der Automobil-Club rät aber dazu, die Abmahnungen nicht vorschnell zu bezahlen. Juristisch sei der Rechtsanspruch bei solchen Abzock-Fallen noch nicht ganz geklärt. Weil in O.s Fall auch noch ein Notfall und keine Durchfahrt vorliege, könne dieser "ruhig pokern".

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 17.02.2025, 15:48, 17.02.2025, 15:40
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