Es geht ums Urheberrecht

Gericht sagt: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Die berühmten Birkenstock-Sandalen sollten vor Kopisten geschützt und deshalb zur Kunst erhoben werden. Doch die Gerichte sehen es ganz anders.
Heute Life
21.02.2025, 06:08

Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst – wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht. Das Schuhwerk genießt damit nicht den weitreichenden Schutz des Urheberrechts. Die Konkurrenten, gegen die Birkenstock geklagt hatte, dürfen ihre Schuhe weiter verkaufen.

Es ging um vier Modelle, drei Sandalen und einen Clog (Pantoffeln mit Holzsohle). Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und Shoe.com, eine Tochter der Wortmann-Gruppe, boten ähnliche Schuhe wie der Traditionshersteller aus dem deutschen Linz am Rhein an. Birkenstock zog vor Gericht, um zu erreichen, dass diese Schuhe nicht mehr verkauft, sondern zurückgezogen und vernichtet werden.

Birkenstock berief sich dabei auf das Urheberrecht. Werke der angewandten Kunst – also Alltagsgegenstände, die als Kunst gelten – sind bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Der Designschutz reicht dagegen nur bis zu 25 Jahre nach Eintragung.

Erfunden hat die Gesundheitssandalen Carl Birkenstock ab den 1960er-Jahren. Inzwischen gehört das Unternehmen Birkenstock zum französischen Luxusgüterkonzern LVMH.

Schon vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte die Klage im Januar 2024 keinen Erfolg. Die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen: Der Gerichtshof fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des OLG.

Dieses hatte die Voraussetzungen dafür, dass die Schlapfen als Werke der angewandten Kunst gelten, als nicht erfüllt betrachtet. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe – eben gesundes Laufen zu ermöglichen – eingeschränkt.

"Ein Werk der angewandten Kunst muss eine persönliche geistige Schöpfung sein", führte der Vorsitzende Richter Thomas Koch am BGH aus. In der Gestaltung muss demnach die Persönlichkeit zum Ausdruck kommen. Wenn aber technische Erfordernisse oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmten, sei ein freies und kreatives Schaffen ausgeschlossen.

Birkenstock will weiterkämpfen

Vertreter von Birkenstock gaben sich nach dem Urteil kämpferisch. Sie verwiesen darauf, dass ähnliche Rechtsstreitigkeiten sowohl noch in Deutschland als auch in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und der Schweiz laufen. "Wir wollen erreichen, dass Kopisten nicht mehr auf dem Rücken unserer Marke Geld verdienen können", sagte Unternehmenssprecher Jochen Gutzy.

Birkenstock halte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg für überfällig.

Der Unternehmenssprecher von Tchibo, Arnd Liedtke, erklärte dagegen: "Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof das Urteil der Vorinstanz bestätigt und damit eine wichtige und wegweisende Entscheidung für das Urheberrecht getroffen hat."

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