Arbeiterkammer half
Firma manipulierte Kündigungsfrist und behielt Lohn ein
Ein junger Badener kündigte seinen Job, die Firma meldete ihn zu früh ab. Der Fall landete vor Gericht.
Etwa ein halbes Jahr lang arbeitete ein junger Mann aus Baden als Serviceleiter in einem Unternehmen im Bezirk. Er entschied sich, eine neue Stelle anzunehmen und kündigte bei seinem damaligen Arbeitgeber. Das führte ihn zur Arbeiterkammer, denn der Betrieb meldete den Niederösterreich frühzeitig ab.
Lohn einbehalten
Der Badener reichte seine Kündigung zur Monatsmitte ein und ging davon aus, dass er noch bis Mitte des nächsten Monats angestellt sein würde. Doch das war nicht der Fall, der Arbeitgeber begründete, dass die Kündigungsfrist nur 14 Tage betrage.
Die Experten der Arbeiterkammer stellten fest, dass das Unternehmen die Kündigungsfrist eigenmächtig und gesetzeswidrig verkürzt hatte. Zudem wurden Teile der letzten beiden Löhne einfach einbehalten. Das Unternehmen zeigte sich nach Intervention der AK nicht einsichtig, der Fall landete schließlich vor Gericht.
Firma Insolvent
Dem Badener wurden vom Gericht schließlich 3.400 Euro zugesprochen. Doch der Fall war damit noch nicht abgeschlossen, wie AK-Niederösterreich Präsident Markus Wieser Erzählt: Dem Betroffenen wurden zwar das Geld zugesprochen, in der Zwischenzeit schlitterte der Betrieb aber in die Insolvenz. "Deshalb erhielt der Arbeitnehmer die offenen Zahlungen vom Insolvenzentgeltfonds ausbezahlt".
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Auf den Punkt gebracht
- Ein junger Mann aus Baden kündigte seinen Job, doch sein Arbeitgeber meldete ihn zu früh ab und behielt Teile seines Lohns ein.
- Nach Intervention der Arbeiterkammer und einem Gerichtsverfahren wurden ihm 3.400 Euro zugesprochen, die er letztlich aufgrund der Insolvenz des Unternehmens vom Insolvenzentgeltfonds erhielt.