AK erstritt 5.600 Euro

"Mann verdient 400 € mehr als ich": Frau klagt Lohn ein

Eine Buchhalterin klagte erfolgreich gegen Lohndiskriminierung: Während sie ihren Kollegen einschulte, verdiente dieser 400 Euro brutto mehr.
Wien Heute
12.12.2024, 05:30

Weniger Geld für gleiche Arbeit – Die Arbeiterkammer Wien (AK) hat eine Buchhalterin erfolgreich bei einer Klage gegen Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts unterstützt. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien wurde eine Nachzahlung von über 4.200 Euro brutto plus Zinsen sowie eine Entschädigung von 1.400 Euro netto für die Klägerin erwirkt.

Neuer Kollege bekam mehr Geld als sie

Die Buchhalterin war seit Mai 2018 in einem Unternehmen tätig und für die gesamte Buchhaltung verantwortlich. Als im Dezember 2018 ein männlicher Kollege eingestellt wurde, übernahm sie dessen Einschulung. Die beiden arbeiteten in identischen Positionen, hatten die gleiche Ausbildung, Berufserfahrung und teilten sich Aufgaben und Vertretungen. Trotzdem erhielt der neue Kollege von Beginn an 400 Euro brutto mehr Gehalt.

Die Frau forderte schließlich beim Arbeitgeber gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ein. Zwar wurde ihr Gehalt im Januar 2019 leicht erhöht, der Unterschied zu ihrem Kollegen blieb jedoch bis zu ihrem Ausscheiden im Oktober 2019 bei rund 300 Euro brutto.

Gericht bestätigt Diskriminierung

Der Arbeitgeber begründete den Gehaltsunterschied mit der vorgesehenen "langfristigen Führungsposition" des Mannes und dessen angeblich besseren Verhandlungsfähigkeit – Argumente, die das Gericht nicht überzeugten. Dieses stellte fest, dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts bei der Festsetzung ihres Gehalts diskriminiert wurde.

Ludwig Dvořák, AK Bereichsleiter für Arbeitsrecht und Rechtsschutz.
AK Wien

"Dass ein Mann beim Bewerbungsgespräch durch Selbstbewusstsein beeindruckt, ist kein Grund für Lohndiskriminierung", betont auch Ludwig Dvořák, Bereichsleiter für Arbeitsrecht und Rechtsschutz bei der AK. Der Arbeitgeber habe zudem die Berufserfahrung und Ausbildung der beiden Beschäftigten ungleich bewertet.

AK fordert einmal mehr Lohntransparenz

Das Gericht erkannte jedoch keine absichtliche Diskriminierung durch den Arbeitgeber, sondern stellte fest, dass mangels eines klaren Bewertungssystems subjektive Faktoren – wie die Selbstdarstellung des Mannes – die Gehaltsfestsetzung beeinflussten. Dies zeigt laut AK die dringende Notwendigkeit von klaren, objektiven Kriterien für die Gehaltsfestsetzung.

"Hier hätte eine verpflichtende Lohntransparenz, wie sie derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird, die Situation rechtzeitig klären können", erklärte Dvořák. Dadurch hätten Gerichtsstreit und der Verlust einer qualifizierten Fachkraft vermieden werden können.

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